Nach Protest in Grevenbroich Baum-Besetzer klagen am Verwaltungsgericht
Grevenbroich · Aktivisten, die Bäume auf dem Grevenbroicher Markt besetzt hatten und schließlich von der Polizei des Platzes verwiesen wurden, ziehen nun vors Verwaltungsgericht in Düsseldorf.
Sie hatten zunächst den Betrieb der RWE-Kohlebahn lahmgelegt und dabei womöglich einen Millionenschaden verursacht, dann gab es einen nervenaufreibenden Gerichtsprozess – und letztlich auch noch Aufregung in der Grevenbroicher Innenstadt. Auch jetzt lassen die damals beteiligten Umweltaktivisten nicht locker: Weil die Polizei ihnen nach der Besetzung mehrerer Bäume auf dem Grevenbroicher Markt ein Aufenthaltsverbot erteilt hatte, klagen die Beteiligten im Dezember am Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Am 18. Dezember dürfen sich die Richter am Verwaltungsgericht möglicherweise auf Einiges gefasst machen. Am Amtsgericht Grevenbroich waren die Aktivisten 2023 mit zahlreichen Unterstützern aufgelaufen, um sowohl im Gerichtssaal als auch vor dem Gerichtsgebäude für Aufregung zu sorgen. So waren die Aktivisten zunächst auf der Lindenstraße direkt vor dem Amtsgericht auf Bäume geklettert, um von dort den Ablauf des Verfahrens mit Durchsagen zu stören. Auch im Gerichtssaal kam es damals immer wieder zu Tumulten und zu Einsätzen der Wachtmeister.
Einige Tage später saßen die Beteiligten vereinzelt in der Grevenbroicher City auf Bäumen, um dort für ihre Anliegen zu demonstrieren. Polizei und Ordnungsamt mussten ran, um das Schauspiel auf dem Markt zu beenden. Ziel der Aktivisten war es laut Gericht, Flyer zu verteilen, Banner zu spannen und auf die Auswirkungen des Klimawandels um den Tagebau Garzweiler aufmerksam zu machen. Da diese „Spontan-Demo“ nicht erlaubt war, erteilte die Polizei Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbote.
Statt die Angelegenheit nun auf sich beruhen zu lassen, sind die Aktivisten gegen genau diese Verbote laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts zu Felde gezogen. Sie wollen im Prozess ab dem 18. Dezember darlegen, dass die polizeiliche Anordnung rechtswidrig war. Heißt im Klartext: Die Polizei hätte solche Bereichsbetretungs- und Aufenthaltsverbote ihrer Ansicht nach nicht aussprechen dürfen. Ob es sich dabei tatsächlich um eine rechtswidrige Anordnung handelte, muss nun die Justiz klären.
Ob es am 18. Dezember auch schon ein Urteil geben wird, ist noch offen. Gut möglich ist aber, dass die zuständige Kammer allen Beteiligten entsprechende Hinweise zum Ausgang des Verfahrens geben wird. Prozessbeginn ist um 10 Uhr, das Verfahren ist öffentlich.
Weil sie den Betrieb der RWE-Kohlebahn und damit auch den Betrieb des Kraftwerks Neurath erheblich gestört hatten, waren mehrere Umweltaktivisten vom Amtsgericht Grevenbroich zu teilweise mehrmonatigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Eine 24 Jahre alte, diverse Person beispielsweise bekam in erster Instanz neun Monate Freiheitsstrafe. Außerdem hat RWE angekündigt, die Tatverdächtigen in Regress nehmen zu wollen. Die Rede ist von Schäden von 1,5 Millionen Euro.