Blutiger Streit um einen Computer-Verkauf hat ein Nachspiel
Burscheid. Der blutige Streit um den Verkauf eines Computers hat ein weiteres böses Nachspiel gefunden: Die 19-Jährige, die bereits beim ersten Aufeinandertreffen erheblich im Gesicht verletzt worden ist, wurde dabei erneut von Schlägern schwer verletzt.
Sie liegt jetzt sogar im Krankenhaus.
Die beiden Geschädigten aus Burscheid, die von vier Männern am Montagabend im Luchtenbergpark nach dem gescheiterten Verkauf eines Personalcomputers verprügelt worden sind, wollten ihre Peiniger am Tag danach offenbar zur Rede stellen. Gegen 23 Uhr am Dienstagabend suchte das betroffene Pärchen sie im Internetcafé an der Montanusstraße. Dort hatte sich das Geschäft Anfang der Woche angebahnt.
Tatsächlich war die Gruppe anwesend. Erneut kam es zu einer Schlägerei. Dabei wurde die 19-Jährige laut Polizei so schwer verletzt, dass sie mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus zur stationären Behandlung eingeliefert werden musste.
Das wollten die erneuten Opfer aber offensichtlich nicht auf sich beruhen lassen. Laut Polizei wurden Familienmitglieder aktiviert, die sich mit Messern bewaffnet und sich in der Innenstadt auf die Suche nach den Schlägern gemacht hätten. Eine weitere Eskalation konnte von alarmierten Polizeibeamten unterbunden werden.
Dabei gingen den Beamten aber nicht die mutmaßlichen Täter ins Netz, sonder die "Opfer". Ein 24-jähriger Burscheider, der betrunken und besonders aggressiv gewesen sei, hatte sich nach Darstellung der Ordnungshüter nicht nur mit mehreren Messern bewaffnet, sondern auch mit einer Soft-Air-Pistole. Er musste von Polizisten gefesselt und in die Zelle gesperrt werden - zur Verhinderung einer Straftat und zur Ausnüchterung. Auch ein 22-Jähriger musste gefesselt werden, er habe sich dann aber beruhigen können.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, das Recht selbst in die Hand zu nehmen. So machten sich die ursprünglichen Opfer selbst zu Tätern. Zudem hätten rechtzeitig eingeschaltete Beamte die Personalien der mutmaßlichen Täter feststellen und entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten können. Dennoch ermittelt die Polizei wegen gefährlicher Körperverletzung.