Lauterbach-Haus: Geplanter Neubau fällt zu groß aus

Der Kreis hat die Bauvoranfrage der Eigentümerfamilie abgelehnt. Diese argumentiert mit der Wirtschaftlichkeit.

Burscheid. Die Zukunft des Carl-Lauterbach-Hauses bleibt ungewiss. Das Kreisbauamt hat mit Schreiben vom 22. Oktober 2008 eine Bauvoranfrage der Apothekerfamilie Winterfeld vom August 2007 abgelehnt. Die Besitzer des zweiteiligen und unter Denkmalschutz stehenden Geburtshauses des bekannten Burscheider Malers Carl Lauterbach (1906-1991) wollen die rechte Gebäudehälfte (Hauptstraße 85) abreißen und durch einen Neubau ersetzen.

Strittig ist offenbar nicht mehr der Denkmalschutz. Den Erhalt der linken Gebäudehälfte hatten die Eigentümer nach einer Berufungsverhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster akzeptiert. Mit einem Abriss des rechten Teils, der zwar jünger, aber dennoch maroder ist, wäre inzwischen auch das Rheinische Amt für Denkmalpflege einverstanden.

Der Kreis begründet die erfolgte Ablehnung nach Aussage von Sprecherin Birgit Bär vielmehr damit, dass die Stadt Burscheid ihr Einvernehmen nicht erteilt habe und die Voranfrage zudem nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entspreche. Die ablehnende Haltung aus Burscheid resultiert noch aus Entscheidungen des Kultur- und des Stadtentwicklungsausschusses im Oktober 2007.

Seither hatte es allerdings bis in den August dieses Jahres weitere Gespräche zwischen Winterfelds, Verwaltung und Politik gegeben, um doch noch eine Lösung zu finden. Noch im Juni trafen sich Politiker zur Ortsbesichtigung in der Hauptstraße.

Doch während Andreas Winterfeld erklärt, man habe den Grobentwurf entsprechend den Einwänden nachgebessert, verweist Kurt Berger (Stab Stadtentwicklungsplanung) darauf, dass der gewünschte Neubau in seinen Ausmaßen weiter die Vorgaben des Bebauungsplanes überschreite.

Andreas Winterfeld räumt ein, dass die Voranfrage "sich in gewissen kleinen Teilen nicht an den B-Plan hält". Das sei aber der Wirtschaftlichkeit des geplanten Wohn- und Geschäftshauses geschuldet. "Uns wurde in den Gesprächen mit der Stadt die Möglichkeit eines kleinen Abweichens in Aussicht gestellt, doch das ist dann ohne Ergebnis geblieben. Wir haben von der Stadt keine Aussage bekommen."

Ob die Eigentümer gegen die Entscheidung des Kreises vorgehen wollen, ist noch offen. Der Bescheid wird erst einmal von einem Anwalt geprüft. Kreissprecherin Bär: "Eine neue Bauvoranfrage, die den B-Plan berücksichtigt, kann natürlich jederzeit wieder eingereicht werden. Aber wir haben dazu keine neuen Kenntnisse und sind so lange erst einmal außen vor."