Altstadt-Bar: Wegen Kanalarbeiten Schaben im Lokal?
Dreck und Ungeziefer in Altstadt-Bar. Am Donnerstag stand der Verantwortliche vor Gericht.
Düsseldorf. Kühlschrankdichtungen defekt, Ablaufschläuche von Schimmel befallen und am Boden mehrere Fallen mit toten Schaben - so sah es im Juni dieses Jahres hinter den Kulissen eines Altstadt-Lokals aus. Bei einer Lebensmittelkontrolle war der großflächige Schabenbefall ans Licht gekommen, die Kontrolleure erstatteten Anzeige. Gestern musste sich der Assistent der Geschäftsführung wegen des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor Gericht verantworten. Er soll als Halbtagskraft für die Hygiene-Kontrolle von mehreren Lokalen in der Altstadt zuständig gewesen sein. Dafür erhielt er von der Geschäftsführung 1000 Euro monatlich.
"Es tut mir leid, dass es zu dem Vorfall gekommen ist", sagte der Angeklagte gestern, er könne sich den Schabenbefall aber erklären: "Durch die Kanalarbeiten in Düsseldorf kam es in der gesamten Altstadt zu einem Ungezieferbefall. Schaben tauchten plötzlich in Läden auf, die vorher nie Probleme mit Ungeziefer hatten." Auch der Lebensmittelkontrolleur, der als Zeuge aussagte, bestätigte die Vermutung. Er hatte von einem Schädlingsbekämpfer erfahren, dass sich Schaben in Panik vor dröhnenden Baggern ihren Weg durch Gänge suchten, die sie normalerweise scheuten.
"Dass die Schaben überall im Erdgeschoss verteilt waren, in der Küche und hinter der Theke, spricht dafür", sagte der Kontrolleur. Martha Stappen, stellvertretende Leiterin des Amtes für Verbraucherschutz, erkennt hingegen keine Häufung von Schädlingsbefall in Gastronomiebetrieben. "Es ist eine Vermutung des Schädlingsbekämpfers, dass es einen Zusammenhang zwischen Kanalarbeiten und Schabenbefall gibt", sagt sie. "Wir können das nicht bestätigen." In jedem Falle sei es in der Verantwortung des Betreibers, das Ungeziefer zu beseitigen.
Der Angeklagte nahm die Schuld auf sich. Er habe wegen mangelnder Zeit Lokale nicht gründlich genug auf Hygiene überprüfen können. Nach Angaben des Lebensmittelkontrolleurs waren die Ecken etwa zwei Monate nicht gereinigt worden.
Der Richter erkannte das Problem des Angeklagten. "Ich habe das Gefühl, hier wurden Verantwortlichkeiten zum Schutz der Geschäftsführung delegiert", sagte er. Wenn der Geschäftsführer Probleme wie diese in Zukunft vermeiden wolle, sollte er seinen Assistenten nicht nur halbtags einsetzen. Das Verfahren gegen den Angeklagten wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 900 Euro vorläufig eingestellt.