Banker zweigte 100.000 Euro von Kundenkonten ab

Der 43-Jähriger verwendete das Geld von Kunden für Einkäufe und überwies sich die Beträge auf seine Kreditkarte. Der einschlägig vorbestrafte Serienbetrüger muss für 19 Monate ins Gefängnis.

Düsseldorf. Eine ausgeprägter Geltungsdrang, ein entsprechender Lebensstil und bei der Arbeit bequemer Zugriff auf gut gefüllte Bankkonten anderer Leute — diese Mischung bringt einen 43-jährigen Ex-Banker jetzt ins Gefängnis. Insgesamt fast 100.000 Euro von mehreren Kundenkonten einer Düsseldorfer Geschäftsbank zweigte er laut Geständnis für seine Zwecke ab. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen gewerbsmäßiger Untreue zu 19 Monaten Haft.

Der Bankkaufmann und geschiedene Familienvater hat 22 Taten zugegeben, begangen innerhalb eines knappen Dreivierteljahrs bis zum Frühjahr 2011. Demnach überwies er sich ausgerechnet als Mitarbeiter der Revisionsabteilung seines Instituts quasi im Selbstbedienungsverfahren so viel Geld, wie er brauchte — während ihm sein Arbeitgeber 3500 Euro Gehalt zahlte. Er habe „gutbürgerlich“ gelebt, sagte der Angeklagte: Pauschalurlaube, Interneteinkäufe und Geschenke für Freundinnen habe er mit dem erbeuteten Geld bezahlt.

Seitdem er gekündigt ist und von Hartz IV lebt habe er sich auf betrügerische Verkaufsangebote im Internet verlegt. Derzeit laufe seine Berufung gegen eine Strafe von dreieinhalb Jahren Gefängnis, verhängt vom Amtsgericht Mönchengladbach wegen Betrugstaten mit ebenfalls 100.000 Euro Schaden. Die bislang letzte Straftat habe er zum Ende vergangenen Jahres begangen, erklärte der Angeklagte. Da war der aktuelle Prozess längst anberaumt: „Ich habe die Folgen komplett ausgeblendet. Ich würde mich gern in Therapie begeben.“

Für die habe er allerdings kein Geld mehr. Der Angeklagte könnte sehr wohl einfach mit seinem Tun aufhören, stellte ein Psychiater im Auftrag des Gerichts fest. Wohl ausgelöst durch die Trennung von der früheren Frau liege eine Persönlichkeitsstörung vor, aber eben keine Krankheit. Der Angeklagte gebe das Bild eines typischen Hochstaplers ab. „Hinter all diesen Taten stehen Opfer“, hielt die Vorsitzende Richterin dem 43-Jährigen vor. Eine Bewährungschance gab das Gericht nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.