Düsseldorf Baumfällungen: Häufig gibt es Streit

In Flingern rettet eine Hausgemeinschaft einen alten Ahorn. Doch viele kennen die rechtlichen Details nicht — was oft zu Konflikten führt.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf. Für den alten Ahorn in einem Flingeraner Hinterhof war es Rettung in letzter Sekunde. Die Fällgenehmigung war erteilt, die Firma bestellt. Da schickten die Anwohner des Hauses in der Lindenstraße einen Brief an den Eigentümer, legten Bilder des Baums bei, die Kinder gemalt hatten. Lange hatte der Vermieter jede Diskussion abgelehnt, nun gab er nach. Der Baum bleibt stehen.

Wenn Bäume gefällt werden, sind oft starke Gefühle im Spiel, immer wieder gibt es Kritik, teils auch organisierten Protest. Das gilt vor allem bei großen Bauprojekten, aber oft auch im Kleinen. Dabei kennen viele den rechtlichen Hintergrund nicht oder nur teilweise. Düsseldorf hat sich eine Baumschutzsatzung gegeben, an sie sind auch Privatleute gebunden.

Mareike Frisch gehört zu den Bewohnern des Hauses an der Lindenstraße. Dass Verschattung ein Grund sein kann für eine Fällgenehmigung, hat sie nun erfahren — nachvollziehen kann sie es nicht. „Gerade in der Stadt verstehe ich nicht, wieso man gesunde Bäume fällt.“ Erst vor einigen Wochen wurden schräg gegenüber mehrere Platanen gefällt.

Im Gartenamt sind beide Fälle bekannt. Der Ahorn durfte gefällt werden, weil er gegen eine Mauer drückt und zu einer Verdunkelung führt. Die Platanen waren durch den Sturm Ela stark beschädigt. Dass sie nach einem ersten Beschnitt noch so lange standen, wundert den Baumexperten Axel Rendenbach aus dem Gartenamt nicht: Schließlich sei eine Fällung nicht billig: „Ein großer Baum im Innenhof, das kann schon 3000 Euro kosten, wenn man ihn raustragen muss.“

Die Kosten sind es, die schon so manchen Baum im Stadtgebiet gerettet haben. Bei erhaltenswerten Bäumen weisen Rendenbach und Kollegen die Grundstücksbesitzer oft darauf hin: Geht es etwa darum, dass es im Garten oder im Haus heller wird oder kein Laub in den Pool fällt, kann Beschnitt helfen. Der kommt deutlich billiger.

Seit 1979 gibt es in Düsseldorf die Baumschutzsatzung, Gartenamtsleiterin Doris Törkel ist froh über dieses Instrument. Denn das Ziel dahinter sei es, möglichst viele der großen Bäume zu erhalten.

Trotzdem müsse das Gartenamt oft mit Kritik von allen Seiten leben — „wir sind im Zweifel die Buhmänner“.

Obwohl die Satzung klare Vorgaben macht, beschweren sich regelmäßig Baumfreunde über Fällungen und Eigentümer über bürokratische Hürden. Dabei ist klar, dass Interessenkonflikte kaum zu vermeiden sind. Oft sind es zum Beispiel Familien, die ein Eigenheim kaufen, auf dem zum Beispiel eine mächtige Zeder aus den 60er Jahren steht. „Die waren damals in Mode, werden aber sehr ausladend“, erläutert Doris Törkel.

Auch in großen Mietshäusern geben es oft unterschiedliche Ansichten. Bei Ortsterminen hörten die Gartenamtsmitarbeiter nicht selten Kommentar aus Fenstern oder von Balkonen: Die einen wünschten sich, dass es in ihre Wohnung bald mehr Licht fällt.

Die andern wollten auf keinen Fall auf das Grün vor dem Fenster verzichten. Törkel: „Da hören wir auch schon mal die Klage von Leuten, dass sie sich nun Gardinen anschaffen müssen.“