Düsseldorf. Er wollte einen 19-Jährigen davon abhalten, gegen eine Telefonzelle zu treten und lag wenige Minuten später auf dem Boden: Bei der Prügelei mit dem Jungen und dessen Bruder trug der Busfahrer eine Augenverletzung und eine Schädelprellung davon. Zehn Tage war er arbeitsunfähig. Nachdem das Strafverfahren gegen die zwei jungen Männer eingestellt worden war, forderte die Rheinbahn AG per Zivilklage 1.500 Euro Schadensersatz.
Der Busfahrer hatte am 12. Juni 2008 an der Endhaltestelle Vennhauser Allee geparkt, als er den 19-Jährigen gegen die Telefonsäule treten sah. Am Dienstag erklärte der junge Mann, mit den Tritten habe er den verstopften Münz-Schlitz freibekommen wollen, um seine Mutter anzurufen.
Der Busfahrer soll ihm gedroht haben, die Polizei zu rufen. Als er trotzdem weitermachte, habe ihn der Fahrer von hinten gepackt, es kam zur Prügelei. Als der zwei Jahre ältere Bruder vorbeikam, soll er auf den Busfahrer losgegangen sein.
Vor Gericht wurden die Brüder am Dienstag durch ihren Großvater vertreten. Er und der Vertreter der Rheinbahn AG stimmten einem Vergleich zu: Die Brüder müssen 715 Euro an die Rheinbahn zahlen.