Düsseldorf-Flingern Dachteile abgestürzt: Waren Tauben schuld?
Ein herabstürzendes Fassadenteil gibt Rätsel auf, denn das Wetter war ruhig. Die Hausverwaltung hat Tiere im Verdacht.
Düsseldorf. Ein Haus an der Lichtstraße in Flingern, an dem am Donnerstag vergangener Woche ein mehr als 1,5 Meter langes Fassadenteil abgestürzt war, wird derzeit großflächig und eingehend überprüft. Das hat die Hausverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt. Demnach soll von einem Gerüst aus ein Experte nach der Ursache des Schadens suchen.
An dem gepflegt wirkenden Gründerzeit-Eckhaus Lichtstraße/Flurstraße war tief in der Donnerstagnacht ein Stück des Dachgesimses herausgebrochen. Das Teil schlug augenscheinlich zunächst auf einem weiteren Sims auf, von wo Dachpfannen mitgerissen wurden. Die gesamte Lawine ging dann auf dem Gehsteig nieder und traf teils parkende Autos. Der Sachschaden dürfte im fünfstelligen Eurobereich liegen; nur mit viel Glück wurde niemand verletzt.
Der Vorfall hatte sofort einen großen Feuerwehreinsatz ausgelöst. Die Wehrleute prüften noch im Scheinwerferlicht angrenzende Fassadenteile provisorisch auf Festigkeit, anschließend sperrte das Amt für Verkehrsmanagement zur Sicherheit den Gehweg ab.
Der wird wohl erst wieder freigegeben, wenn der Schaden beseitigt und die Ursache gefunden ist. Anwohner äußerten sich erstaunt, dass sich der Vorfall, der sonst vielleicht als Sturmschaden erklärbar wäre, bei ganz ruhigem Wetter ereignet hat.
Laut Hausverwaltung besteht die Möglichkeit, dass Tauben mit dem Unfall in Zusammenhang stehen. Demnach könnte Taubenkot zusammen mit womöglich kleinsten Mengen Feuchtigkeit zu einer Reaktion geführt haben, die das Material angegriffen haben könnte. Was tatsächlich passiert ist, solle ein Sachverständiger klären, damit das Problem anschließend behoben wird. Die Schadensstelle sei von der Innenseite des Dachstuhls allerdings nicht zu erreichen.
Die Bauaufsicht widerspricht derweil Berichten aus der Unfallnacht, wonach ein Statiker des Amts das Haus überprüft habe. Wie ein Sprecher der Stadtverwaltung erläutert, werde so eine Prüfung nur nötig, wenn tragende Teile betroffen wären. Der Werterhalt indes sei Sache der Eigentümer.