Düsseldorf Dorothee Achenbach bekommt Bild nicht zurück

Klage gegen die Aldi-Erben scheiterte. Zwangsvollstreckung des Uecker-Werkes war rechtmäßig.

Dorothee Achenbach hat vor dem Landgericht eine Niederlage erlitten.

Dorothee Achenbach hat vor dem Landgericht eine Niederlage erlitten.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf. Mit einem Paukenschlag endete am Freitag der Prozess, den Dorothee Achenbach, Ehefrau des inhaftierten Kunstberaters Helge Achenbach, vor dem Landgericht gegen die Aldi-Erben geführt hat. Sie bekommt das etwa 500 000 Euro teure Bild „Both“ des Nagelkünstlers Günther Uecker nicht zurück. Das Werk war im Rahmen des Insolvenz-Verfahrens der Achenbach-Firmen in ihrem Wohnhaus beschlagnahmt worden.

Nach den Aussagen des Galeristen Hans Mayer und von Christine Uecker, der Ehefrau des Nagelkünstlers, schien das Urteil nur noch eine Formsache. Beide hatten angegeben, dass Dorothee Achenbach das Bild gehörte. Doch das Gericht erklärte in der Begründung des Urteils, die Zeugenaussagen seien „zu zielstrebig“ gewesen und man hatte offenbar Zweifel an der Glaubwürdigkeit. Insgesamt seien die Angaben widersprüchlich.

Helge Achenbach hatte das Bild zunächst durch eine seiner Firmen erworben und dann angeblich an seine Ehefrau weiterverkauft. Dorothee Achenbach habe nicht begründen können, warum sie „Both“ nicht im Jahre 2011 aus dem Erlös des Verkaufs eines ihrer Häuser bezahlt habe, sondern erst eineinhalb Jahre später. Wem das Bild nun tatsächlich gehört, ließ das Gericht offen.

Immerhin konnte Dorothee Achenbach einen Teilerfolg erzielen. Zwei afrikanische Terrakotta-Köpfe im Wert von rund 2500 Euro bekommt sie zurück. Die hatte ein Zeuge schon vor 25 Jahren in ihrer Münchener Studenten-Wohnung gesehen. Schon Ende März hatte Dorothee Achenbach ein Bild von Thomas Schönauer zurück erhalten.