Rudern laut Staatskanzlei auf dem Rhein erlaubt Ruderer rufen zu Verzicht auf

Benrath. · Unter strengen Auflagen ist das Rudern möglich. Die Benrather Ruder-Gesellschaft fordert ihre Mitglieder aber auf, das zu unterlassen.

Der Vereinsvorsitzende Jürgen Heddergott freut sich auf die anstehende Sanierung beim RGB.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Vereinssport in Corona-Zeiten zu betreiben, das ist auch während des zweiten Lockdowns untersagt. Seit Dezember gilt für alle Sportstätten wieder ein striktes Nutzungsverbot. Wer auf gewohnte Körperertüchtigung nicht verzichten möchte, muss sich auf den privaten Bereich beschränken, entweder unter digitaler Anleitung im heimischen Wohnzimmer vor Laptop oder Fernsehgerät oder draußen in Wald und Park beim Joggen.

Folglich hatten auch Düsseldorfs Ruderclubs allesamt den Sportbetrieb eingestellt, darunter die Ruder-Gesellschaft Benrath (RGB) mit Sitz am Schlossufer. „Der Verzicht ist allen Mitgliedern sehr schwer gefallen“, betont RGB-Pressesprecherin Jutta Lierenfeld. In mehreren Vereinen regte sich prompt Widerstand gegen das verhängte Ruderverbot, und das mit Erfolg. „Auf Initiative der Interessengemeinschaft Baldeneysee ist durch die Düsseldorfer Staatskanzlei das Ruderverbot aufgehoben worden“, bestätigt Sportvorstand Susanne Hilger. Der Rhein sei keine Sportstätte, hatten die „Ruder-Rebellen“ argumentiert, und deshalb gelte dort das Nutzungsverbot nicht.

Unter strengen Auflagen ist zumindest Rudern derzeit also wieder möglich. Einer- oder Zweierboote und – unter gewissen Voraussetzungen – auch Dreierboote dürfen aufs Wasser. Abstands- und Hygieneregeln müssen selbstverständlich eingehalten werden. Das RGB-Vereinsgelände am Schlossufer bleibt grundsätzlich geschlossen und darf nur von einzelnen Personen betreten werden, etwa um Boote aus dem Bootsschuppen zu holen. Umkleideräume und Duschen können nicht genutzt werden.

Trotz der Lockerung hat der Vorstand der Ruder-Gesellschaft Benrath an seine Mitglieder die Bitte gerichtet, freiwillig auf das Rudern zu verzichten. „Wir erklären uns mit jenen Sportlerinnen und Sportlern anderer Sportarten, die nicht aktiv sein dürfen, solidarisch“, betont Jutta Lierenfeld. Bei der RGB soll der Sportbetrieb erst dann wieder aufgenommen werden, wenn dies in allen Vereinssportarten möglich ist. „Vielleicht nach den Osterferien“, hofft die Pressesprecherin. Den Ruderwilligen das Rudern verbieten, könne der Verein allerdings nicht, wie Susanne Hilger anmerkt. „Das erlaubt unsere Vereinssatzung nicht.“

Aus diesem Grund sind gegenwärtig vereinzelt Boote auf dem Rhein zu sehen. „Die Hochwassersituation hat für Wagemutige durchaus einen gewissen Reiz“, räumt Jutta Lierenfeld ein. Die erhöhte Fließgeschwindigkeit beschere einen „Tempo-Rausch“. Auch sei die Fahrt auf dem teils weit über die Ufer getretenen Strom ein besonderes Erlebnis. „Gefahrlos ist das Rudern bei Hochwasser allerdings nicht“, warnt die Pressesprecherin. Gegenstände wie Äste oder Baumstämme als Treibgut können Rudernde in Bedrängnis bringen. Auf einen Steuermann oder eine Steuerfrau mit Umsicht und Erfahrung sollte auf keinen Fall verzichtet werden.

Mit Freude sieht man bei der RGB einer bevorstehenden Sanierung der Umkleideräume entgegen. Die 140 000 Euro teure Modernisierung mit Mauer- und Fliesenarbeiten sowie Sanitär- und Elektroinstallationen ist dringend erforderlich. Gleichzeitig entsteht ein geändertes Raumkonzept. 98 000 Euro sind als Zuschuss aus dem Projekt „Moderne Sportstätten 2022“ bewilligt worden. Ein Investitionszuschuss in Höhe von rund 14 000 Euro durch die Stadt ist zu erwarten. Rund 30 000 Euro wird der Verein selbst aufbringen müssen. „Wir hoffen, dass mit der Baumaßnahme Anfang März begonnen werden kann“, teilt der RGB-Vorsitzende Jürgen Heddergott mit.