Landgericht in Düsseldorf Familienvater sagt zu Missbrauchsvorwürfen aus
Düsseldorf · Der 33-Jährige soll seine Tochter mehrfach vergewaltigt haben. Nun hat er ein Geständnis abgelegt.
Ein zweifacher Familienvater hat vor einer Jugendschutzkammer des Landgerichts gestanden, seine ältere Töchter mindestens dreimal vergewaltigt zu haben. Der 33-Jährige legte unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein pauschales Geständnis ab, machte also keinerlei konkrete Angaben zu den Taten und den Umständen.
Dabei hatte der Angeklagte zuvor, im öffentlichen Teil der Verhandlung, noch die Vorwürfe in Zweifel gezogen. Nachdem seine Tochter ihn der Vergewaltigung beschuldigt hatte, habe sich seine Familie von ihm abgewendet, berichtete der 33-Jährige. Erst als seine Eltern und Geschwister mitbekommen hätten, dass sich die Ausage des Mädchens „verändert“ habe, hätten sie wieder Kontakt zu ihm aufgenommen.
Der 33-Jährige, der zuletzt in Düsseldorf gelebt hat, blickt auf eine Reihe von Straftaten zurück: Diebstahl, Brandstiftung, Fahren ohne Führerschein, mehrfacher Betrug, Drogenkriminalität, Raub und räuberische Erpressung. Das Gericht hat ihm darum angeboten, noch ausstehende Haftstrafen aus vergangenen Verfahren mit der Strafe für die Missbrauchsdelikte zusammenzufassen – unter der Voraussetzung, dass er aussagt. Im Gegenzug wurde ihm eine Freiheitsstrafe zwischen sieben und neun Jahren in Aussicht gestellt. Auf dieses Verständigungsangebot hat sich der 33-Jährige eingelassen.
Laut Anklage soll der Familienvater seine Tochter das erste Mal vor acht Jahren nachts in ihrem Kinderzimmer vergewaltigt haben, als sie sechs oder sieben Jahre alt war. Es folgten demnach Missbrauchstaten im Alter von neun und elf Jahren. Die Anzeige kam schließlich von der Mutter, die den Angaben zufolge erst Ende Juni von dem Missbrauch erfahren haben will.
Der Mann saß bereits nach eigener Aussage rund zwei Jahre im Gefängnis und ist unter anderem wegen einer Drogenabhängigkeit seit einem Jahr in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. Um die Privatsphäre der minderjährigen Tochter zu schützen, wurde die Öffentlichkeit aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen, in dem auch eine psychologische Gutachterin angehört werden soll. Der Prozess wird kommende Woche, am 6. September, unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt.