Stadt Düsseldorf bittet um Mithilfe Katzen sollen zum eigenen Schutz kastriert werden

Düsseldorf · Um die Katzenpopulation in der Stadt einzudämmen, sollen Besitzer ihre Tiere nicht nur registrieren, sondern auch kastrieren.

Insbesondere Freigängerkatzen müssen in Düsseldorf kastriert, registriert und gekennzeichnet werden.

Foto: dpa/Patrick Pleul

(june) Aktuell gibt es in Düsseldorf eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen. Sie soll die Population eindämmen und so Katzen vor Krankheiten und Verletzungen schützen, die durch Revierkämpfe verursacht werden. Um darauf aufmerksam zu machen, gibt das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen regelmäßig ein Faltblatt heraus.

Die Gründe, warum viele Tierhalter von Freigänger-Katzen ihrer Pflicht nicht nachkommen, sind vielfältig. Doch für die Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress. Denn die unkastrierten Kater und Katzen streunen auf der Suche nach einem Partner tagelang umher, legen dabei oft weite Strecken zurück und laufen so beispielsweise Gefahr, überfahren zu werden.

„Hauskatzen und verwilderte Katzen haben sich unkontrolliert vermehrt. Viele sind verwahrlost, krank und von Flöhen und Würmern befallen. Damit jedoch die Katzenpopulation erfolgreich und nachhaltig eingedämmt werden kann, muss die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen strikt eingehalten werden“, betont der Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Klaus Meyer.

Der Rat der Stadt Düsseldorf hat eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen erlassen. Die Verordnung gilt bereits seit Ende 2016. Die Verordnung gilt für das gesamte Stadtgebiet, das damit als Schutzgebiet ausgewiesen ist.

Der Flyer ist in städtischen Einrichtungen, Tierarztpraxen, in Zoohandlungen und im Tierheim ausgelegt. Auch der Katzenschutzbund Düsseldorf e. V. informiert mit einem neuen eigenen Faltblatt zum Thema. Die städtische Publikation stellt darüber hinaus Kontaktdaten und Hinweise zur Registrierung der Katzen beim Amt dar. „Dank der Mithilfe solcher Vereine aus Düsseldorf wird die Aufklärung verbessert und das Problembewusstsein geschärft“, würdigt Meyer das Engagement der Katzenschützerinnen und -schützer.

Der Katzenschutzbund appelliert an alle Besitzerinnen und Besitzer freilaufender Katzen, der Verordnung zu folgen und die Kastration und Kennzeichnung durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt vornehmen zu lassen. Es hieß von Seiten des Katzenschutzbundes kürzlich, dass zwischen 10 000 und 20 000 herrenlose Katzen in Düsseldorf leben dürften – der Großteil unkastriert. Um eben diese Zahl weiter einzudämmen, sei es besonders wichtig, die Verordnung nicht nur einzuhalten, sondern diese auch bundesweit umzusetzen. Der Katzenschutzbund kümmert sich in Düsseldorf nicht nur um die Fütterung herrenloser Katzen, sondern auch darum, die Tiere zur Kastration oder Sterilisation zum Tierarzt zu bringen, ebenso wie im Krankheitsfall der Katzen.

Katzen müssen zudem in das städtisch geführte Register eingetragen werden. Änderungen oder die Löschung des Eintrages müssen gemeldet werden. Bei Verstößen gegen die Verordnung kann ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro anfallen. Weitere Infos gibt es beim Institut unter 0211 8993242 oder auf der städtischen Webseite. Die hohe Katzenpopulation ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Tiere früh geschlechtsreif werden und zwischen dem vierten und zwölften Lebensmonat kann eine erste Schwangerschaft mit bis zu sieben Kitten auftreten. Pro Jahr sind zwischen zwei und drei Würfe möglich – entsprechend rasch kann die Population steigen.

(june)