Prozess in Düsseldorf Taxifahrer im Rausch attackiert – Mann vor Gericht

Düsseldorf · Volltrunken hat ein Mann nach einem Besuch der Rheinkirmes einen Taxifahrer attackiert und seine Fahrt nicht bezahlt. Dafür musste er sich jetzt vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten.

Dem Angeklagten – hier mit seiner Verteidigerin Tanja Kretzschmar im Landgericht – war die Tat sichtlich unangenehm.

Foto: RP/Marlen Keß

Ein Mann aus Cottbus, der im Alkoholrausch einen Taxifahrer geschlagen, gebissen und getreten hat, ist vom Düsseldorfer Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Im Prozess am Donnerstag entschuldigte sich der 35-Jährige bei seinem Opfer und gab die Vorwürfe zu – auch wenn er sich wegen seiner Trunkenheit an kaum noch etwas erinnern könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den Taxifahrer nach einer Fahrt von der Rheinkirmes im Juli 2023 kurz vor dem Ziel in Lohausen zunächst mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Dann sei er aus dem Taxi gestiegen, ohne zu bezahlen, und habe den Fahrer, der ihm hinterherlief, getreten und schließlich in die Hand gebissen. Über seine Verteidigerin ließ der Angeklagte gleich zu Beginn wissen, dass er an vieles keine Erinnerung habe, aber dass es wohl so gewesen sei, wie der Taxifahrer sage. Er wisse nicht, warum er so ausgerastet sei, es sei ihm sehr unangenehm. Wie unangenehm, war in seinem Gesicht während der Aussage des Taxifahrers, der unter anderem davon berichtete, immer noch manchmal Angst im Taxi zu haben, deutlich zu sehen. Später entschuldigte sich der 35-Jährige auch noch persönlich bei seinem Opfer, dem er zudem die Zahlung eines Schmerzensgelds von 500 Euro anbot. Er sei auf Montage in Düsseldorf gewesen und habe mit Kollegen auf der Kirmes gefeiert und getrunken, sagte er. Er könne sich noch daran erinnern, aus dem Taxi ausgestiegen und hingefallen zu sein. Danach sei die Erinnerung bis zum nächsten Morgen weg.

Zugute hielt ihm die Richterin, dass er sich selbst über den Inhaber der Pension, in der er untergebracht war, gemeldet habe, als die Polizei nach Zeugen suchte. Nach der Tat war er zunächst unerkannt geflüchtet. Das sei selten, sagte sie, zudem habe er sonst offenbar kein Aggressionsproblem und sei wegen seines Rauschs vermindert schuldfähig gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.