Vordach des Düsseldorfer Landtags besetzt Unterstützer von Protestaktion ziehen vor Gericht

Düsseldorf · Mitglieder einer Umweltschutzgruppe besetzten das Vordach des Landtages. Fünf Unterstützer wehren sich gegen Strafbefehle.

Mitglieder einer Umweltschutzgruppe wehren sich vor Gericht gegen Strafzahlungen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Fünf Anhänger einer als radikal eingestuften Umweltschutzgruppe wollen sich jetzt vor dem Düsseldorfer Amtsgericht gegen den Vorwurf einer Beihilfe zum Hausfriedensbruch zur Wehr setzen. Im Mai 2021 hatten vier andere Gruppenmitglieder über Stunden hinweg das Vordach des Düsseldorfer Landtages besetzt. Auf einem Banner forderte das Quartett damals den Abzug von Lobby und den Einzug von Bürgern und Bürgerinnen in das Landesparlament. Fünf ihrer Anhänger, die nicht aktiv an dieser Dachbesetzung beteiligt waren, wollen je 450 Euro wegen angeblicher Unterstützung der Aktion aber nicht zahlen. Am 22. Juli prüft also ein Amtsrichter den Fall.

Gegen die vier damaligen Dachbesetzer wird angeblich weiter ermittelt – und irgendwann dann auch gesondert verhandelt. Deren angebliche moralischen Unterstützer (zwei Frauen und drei Männer im Alter zwischen 37 und 56 Jahren) sollen laut Mitteilung des Düsseldorfer Amtsgerichts aber bereits jetzt beurteilt werden.

Was ist am fraglichen Tag geschehen? Mit einem bunt bemalten Wohnwagen war die Gruppe, die angeblich aus mehr als 20 Aktivisten bestand, am 20. Mai 2021 auf den Vorplatz des Landtags gefahren. Von dort aus hangelten sich vier der Teilnehmer zu Protestzwecken auf das Vordach. Dieses Vorgehen wertet die Staatsanwaltschaft als Hausfriedensbruch. Und die Rolle der übrigen Gruppenmitglieder, darunter das jetzt angeklagte Quintett, wird als „Beihilfe zum Hausfriedensbruch“ eingestuft. Sie hätten nämlich allein durch ihre Anwesenheit und Mitwirkung an der Aktion den Dachbesetzern den Rücken gestärkt, hätten sie in deren Handeln unterstützt und ihnen zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl verholfen.

Deswegen waren gegen die zwei Frauen und drei Männer aus Bonn, Münster, Dortmund und Königswinter jeweils Strafbefehle über 15 Tagessätze zu je 30 Euro verhängt worden. Die Definition für eine solche Beihilfe (nach §27 StGB) besagt, dass die fünf Tatverdächtigen gleich zweifach bestimmte Kriterien erfüllen mussten. So müsste ihnen damals klar gewesen sein, dass die vier Dachbesetzer gegen geltendes Recht verstoßen – und zugleich müssten moralische Unterstützer das Tun dieser vier Dachbesetzer mitgetragen und sich gezielt zu einer Unterstützungshandlung entschlossen haben. Ob das hier bei den fünf Verdächtigen so zutrifft, will das Amtsgericht noch am 22. Juli entscheiden.