Gericht Streetworker steht vor Gericht

Düsseldorf · Er soll eine Mitarbeiterin des Ordnungs- und Servicedienstes verletzt haben.

Der OSD hat neue Fahrzeuge.

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf, Ordnungsamt

Vordergründig wird nur darüber entschieden, ob ein Streetworker von Fifty-Fifty eine OSD-Mitarbeiterin verletzt und beleidigt hat. Tatsächlich geht es bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht aber auch darum, wie zerrüttet das Verhältnis der Obdachlosenorganisation mit dem Ordnungsamt ist. Der Vorfall, um den es geht, liegt schon eineinhalb Jahre zurück. Streetworker Oliver Ongaro hatte beobachtet, wie die zwei OSD-Mitarbeiter einen Obdachlosen stoppten und ihm 600 Euro als Sicherheitsleistung abnehmen wollten, die der Mann in der Tasche hatte. Das wollte Ongaro verhindern.

Schließlich wollten die städtischen Mitarbeiter angeblich auch seine Personalien feststellen. Dabei soll Ongaro die Frau auf den rechten Arm geschlagen und ihr den Ellenbogen umgedreht haben. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Körperverletzung erhoben. Fifty-Fifty und der Streetworker bestreiten Handgreiflichkeiten. si