Der Fall sorgte damals für bundesweites Aufsehen, und der falsche Verdacht brachte das Leben des technischen Angestellten aus den Fugen: Er wurde überwacht, sein Umfeld informiert.
„Ich war die heiße Spur. Das war die Hölle“, sagte der Kläger am Mittwoch. Die Richterin schlug einen Vergleich vor: Die alte Dame muss 100 Euro an eine Opferschutz-Organisation zahlen und darf nicht mehr behaupten, dass ihr Nachbar etwas mit Verbrechen an Kindern zu tun hat. rema