Das habe die Persönlichkeitsrechte der Klägerin verletzt, urteilte das Düsseldorfer Landgericht und untersagte dem Museum auch jede weitere Nutzung des Fotos.
Die Frau hatte sich 2008 im Rahmen der Ausstellung „Der verbotene Blick auf die Nacktheit“ bei einer Performance mit dem Titel „Diana und der Akt“ ablichten lassen. Dafür hatte sie 250 Euro erhalten. Von einer geplanten Veröffentlichung in der Broschüre sei keine Rede gewesen, hatte der Anwalt der Frau betont. Der Organisator der Ausstellung sagte als Zeuge aus, die Nacktfotos seien ohne Freigabe der Frau weitergegeben worden (Az.: 12 O 438/10).