Düsseldorf Fingerkuppe abgerissen: Kapitän klagt

Ein Segelfreund soll 15.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Katamaran war vor Tonga in schwere See geraten. 72-Jähriger bestreitet vor dem Landgericht jede Schuld.

Foto: Moorings

Düsseldorf. Es war das Ende einer Segelfreundschaft. Denn von der letzten Reise um die Insel Tonga im Südpazifik kehrte Lackierermeister Andreas S. (53) nur noch mit neun gesunden Fingern zurück. Die Schuld gibt er Rudolf S., der einen Moment nicht aufgepasst haben soll. Seit Montag klagt der Handwerker vor dem Landgericht auf 15.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Mit acht Personen hatten die Segelfreunde im März vergangenen Jahres den Katamaran Moorings 4300 Classic gechartet. Drei Wochen sollte die Tour rund um die malerische Insel dauern. An dem fraglichen Abend hatte Andreas S., der das Schiff als Kapitän führte, an einem Außenriff angelegt. Dort wollte man gemeinsam übernachten und Erinnerungsfotos machen.

Dann kam es zu dem verhängnisvollen Zwischenfall. Auf dem Katamaran waren Kokosnüsse zum Trocknen ausgelegt, die später auf de Grill gelegt werden sollten. Doch dann begann es zu regnen. Der Lackierermeister wollte die Nüsse in eine Ankerkiste legen. Als die gerade offen war, habe Rudolf B. auf den Deckel getreten, der Kapitän konnte seine rechte Hand nicht mehr zurückziehen, eine Fingerkuppe wurde abgetrennt.

„Mir spritzte das Blut entgegen“, erinnerte sich Sabine S., die direkt daneben gestanden hatte. Die 47-Jährige hatte die Fingerkuppe dann noch eigenhändig aus der Ankerkiste geholt und sofort auf Eis gelegt. Doch die Ärzte konnten sie nicht wieder annähen. Drei Tage hatte der Kapitän in Tonga im Krankenhaus verbracht — unter katastrophalen hygienischen Bedingungen. Anschließend musste die Wunde alle zwei Tage nachbehandelt werden.

Rudolf B. ist sich allerdings keiner Schuld bewusst: „Es war schwere See. Ich habe gar nicht sehen können, dass die Klappe der Kiste offen war.“ Als der Katamaran schlingerte, habe der 72-Jährige nur einen Ausfallschritt gemacht. Nach dem Urlaub hatte er den Vorfall seiner Versicherung gemeldet. Doch die weigerte sich, für den Unfall zu zahlen.

Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien kam am Montag nicht zustande. Der Richter hatte auch seine liebe Mühe, die Fachbegriffe aus der Seglersprache zu verstehen. Er will nun einen Gutachter beauftragen, die Unfallursache zu klären. Außerdem soll die Ehefrau von Andreas S. als Zeugin zur nächsten Verhandlung geladen werden. Der Prozess wird fortgesetzt.