Handwerker hoffen auf Einigung bei Parkausweisen

Die Genehmigung gilt nicht mehr über Stadtgrenzen hinweg, haben Richter gesagt.

Foto: Sergej Lepke

Düssledorf. Oliver Dirkx versteht die Welt nicht mehr: „Wer zettelt so etwas an?“, fragt der Mann, der einen Dachdeckerbetrieb in Volmerswerth führt. Bislang reicht es, wenn er für seine sechs Wagen einmal im Jahr je einen Parkausweis beantragt, der gilt dann für Düsseldorf und die Nachbargemeinden.

Doch die Regelung ist nun überraschend vom Verwaltungsgericht aufgehoben worden (WZ berichtete). Dirkx und hunderte weitere Handwerksbetriebe in Düsseldorf wissen nicht, was das für sie bedeutet: Werden nun in Neuss und Ratingen Knöllchen verteilt? Müssen sie für jede Kommune, in der sie Aufträge haben, eine eigene Genehmigung beantragen?

Bislang hat die Regelung gut funktioniert, eigentlich hat niemand etwas davon, sie zu Fall zu bringen. Für Betriebe wie den von Dirkx ist sie nicht unwichtig, denn regelmäßig kommen Aufträge aus dem Umland: „Meerbusch, Neuss und Monheim sind nicht weit“, sagt Dirkx. Rund 3900 der Ausweise hat die Stadt im Vorjahr ausgegeben.

Die Regelung zu kippen war auch nicht die Absicht eines Elektrobetriebs in Viersen. Die Stadt hatte ihm den Parkausweis für einen Pkw versagt, weil sie bezweifelte, dass der vor allem als Handwerkerauto genutzt wird, dagegen klagte er. Richter Martin Stuttmann: „Jetzt hat er von uns eine Antwort, um die er gar nicht gebeten hatte.“

Die juristische Argumentation: Es handelt sich um eine Ausnahmeregelung, etwa fürs Parken im eingeschränkten Halteverbot. Ausnahmen von der Straßenverkehrsordnung darf ein Träger aber nur für den eigenen Bereich aussprechen — Düsseldorf also nur innerhalb der Stadtgrenzen.

Doch seit einigen Jahren sind die Kommunen im Regierungsbezirk übereingekommen, die Ausweise gegenseitig zu akzeptieren. Die Stadt Neuss hatte als erste innerhalb ihres Kreises eine solche Regelung eingeführt, die Idee zog Kreise. In ihrer jetzigen Form gibt es sie seit 2005. Auch das Verkehrsministerium hatte die Regelung unterstützt — zu Unrecht, sagen nun die Richter.

Doch offenbar haben die Handwerker zunächst nichts zu befürchten, in den Ämtern gibt man sich entspannt: „Wir werden jetzt nicht anfangen, Knöllchen auszustellen“, sagt etwa ein Sprecher der Stadt Neuss.

Das sieht auch Holger Odenthal vom Düseldorfer Verkehrsamt so: „Die ausgestellten Ausweise bleiben gültig, das werden die anderen Kommunen auch so sehen, denke ich.“ Bis auf Weiteres würden die Ausweise auch weiterhin ausgegeben.

Wie geht es weiter? Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig, die Handwerkskammer geht davon aus, dass es eine Berufung geben wird. Sollte die Einschätzung aber Bestand haben, wollen die Behörden sich um eine Nachfolgeregelung kümmern. Notwendig wäre eine Einbindung der Bezirksregierung. Trotzdem könnten dann die Kommunen vor Ort weiter die Ausweise ausstellen, das hält zumindest Richter Stuttmann für möglich.

Denn eins will der Jurist gar nicht in Abrede stellen: „Die bisherige Regelung war zwar nicht rechtskonform. Die Idee dahinter ist aber vernünftig.“