Jetzt einfach nachbessern

Keine Regel ohne Ausnahme: Und so gilt auch die Weisheit „Wo kein Kläger, da kein Richter“ nur bedingt. Niemand hat die Regelung zum Handwerkerparken infrage gestellt. Weil es aber eine Klage gegen eine Kommune gab, flog auf, dass die jetzige Regelung offenbar nicht ganz gesetzeskonform ist.

Ein Kommentar von Volker Eckert.

Ein Kommentar von Volker Eckert.

Foto: Melanie Zanin

Offenbar war zu viel rheinische Großzügigkeit im Spiel, als die Kommunen flugs eine Regelung für den gesamten Regierungsbezirk einführten. Das im Nachhinein zu kritisieren ist einfach. Doch die Regelung hat gut funktioniert und ihren Sinn wird wohl niemand bestreiten. Die Privilegierung der vielen meist kleinen Betriebe ist gut. Also sollte nun schnell eine wasserdichte Lösung nachgeschoben werden.