Düsseldorf Horror-Crash auf Rheinkniebrücke: Fahrverbot für Unfallfahrer aufgehoben
Düsseldorf. Es war der 16. Mai vor drei Jahren. Ein 38-jähriger Mann war mitten in der Nacht mit seinem Ferrari auf der Rheinkniebrücke liegen geblieben. Es regnete, der Ferrari war unbeleuchtet.
Da krachte ein Fiat Ducato in das Auto. Der Ferrari wurde 47 Meter weit über die Fahrbahn geschleudert, der Fahrer hatte keine Chance. Ein Gutachten ergab, dass der Fiat-Fahrer mit 110 km/h unterwegs gewesen war, obwohl an der Stelle 60 km/h erlaubt sind. Laut Gutachten hätte der Unfall bei angemessener Geschwindigkeit und Fahrweise vermieden werden können.
Das Amtsgericht hatte den Berufskraftfahrer deshalb wegen fahrlässiger Tötung zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und ein achtwöchiges Fahrverbot verhängt. Gegen dieses Urteil ging der 41-Jährige jetzt in Berufung. Sein Anwalt erklärte, Daniel G. wolle vor allem gegen das bevorstehende Fahrverbot vorgehen, weil sein Arbeitgeber bereits mit der Kündigung drohe. Unbezahlten Urlaub könne er nicht nehmen, weil er ein Haus abzahle und eine Familie zu versorgen habe. Zudem zahlt Daniel G., seit dem Urteil des Amtsgerichts, jeden Monat 400 Euro an den heute dreijährigen Sohn des Verstorbenen (insgesamt 19.200 Euro).
Während sowohl die Nebenkläger - Ehefrau und Eltern des Verstorbenen - als auch Staatsanwaltschaft keinen Anlass für eine Berufung sahen, überraschte das Gericht mit seinem Urteil, von dem Fahrverbot abzusehen. „Als Berufskraftfahrer sind Sie auf den Führerschein angewiesen“, so der Vorsitzende Richter. Nach Ansicht des Gerichts verfehle das Fahrverbot, wenn es drei Jahre nach der Tat angewendet wird, seine Warnungs- und Besinnungsfunktion. Die monatlichen Zahlungen an den Sohn des Verstorbenen, die weiterhin Bestand hätten, würden ihn ohnehin unweigerlich daran erinnern, dass er den Tod eines Menschen verursacht hat.