Kirchplatz in Unterbilk Marktstand-Betreiber ärgert sich über städtische Vorgaben

Düsseldorf · Sechs der neun Marktstände auf dem Kirchplatz haben ein Imbissangebot. Manche wollen auch im Winter mehr Sitzgelegenheiten für ihre Gäste. Entsprechende Anbringungen sind aber nicht gestattet. Was dahintersteckt und die Stadt dazu sagt.

In den Marktständen sind mittlerweile sechs Imbisse untergebracht.

Foto: Philip Zeitner

Der Wochenmarkt am Kirchplatz in Unterbilk bietet Besuchern seit Jahren eine breite Auswahl an Essensmöglichkeiten: In den drei Pavillons sind nicht nur Obst- und Gemüsegeschäfte, sondern auch Läden mit indischem und griechischem Streetfood untergebracht.

Doch die Betreiber der Stände haben immer wieder mit Restriktionen durch die städtische Marktleitung zu kämpfen, die die Läden besonders in der kalten Jahreszeit treffen. Das zumindest wurde in einem Facebook-Post behauptet, der vielfach kommentiert wurde. Dort beschwert sich ein User über vermeintlichen „Behördenirrsinn“, da den Betreibern beispielsweise das Ausfahren der angebrachten Markisen von mehr als 1,40 Metern untersagt worden sei. Dadurch gebe es weniger Sitzplätze für Gäste.

Installation von Seitenwänden
sei Gastronomen nun untersagt

Auch die Installation von Seitenwänden sei vorübergehend geduldet worden, werde nun aber wohl untersagt, heißt es darin. Einer der Betreiber bestätigte auch, dass die geringere Anzahl an geschützten Sitzplätzen direkte Auswirkungen auf seinen Umsatz habe – wollte sich in der Öffentlichkeit auf Anraten seines Anwalts jedoch nicht weiter dazu äußern.

Eine Sprecherin der Stadt erklärte die Restriktionen auf Anfrage. Zu den Markisen heißt es etwa: „Diese Markisen sind aus statischen Gründen auf eine Ausfahrbreite von 1,40 Metern begrenzt. Ausfahrbreiten von bis zu zwei Metern haben zu erheblichen Beschädigungen an der Dachkonstruktion geführt.“ Den sechs der neun Marktständen, die derzeit von Imbissen belegt sind, sei es erlaubt, „in begrenztem Umfang Außenflächen für Warenangebote zu nutzen. Dauerhafte Befestigungen von Auf- und Anbauten oder Planen seien aber unzulässig. Kennzeichen eines Imbissstandes seien „Stehtische zum Direktverzehr und der ‚Außer-Haus-Verkauf‘ von zubereiteten Speisen“.

Wie die Sprecherin weiter mitteilte, ist auch absehbar keine andere Gestaltung angedacht: „Eine Nutzung der Flächen als Terrasse mit Sitzgelegenheit oder eine ‚winterfeste Vergrößerung’ der Imbisse unter den Marktständen ist nicht vorgesehen, da dafür eine Sondergenehmigung zur Nutzung des öffentlichen Straßenraumes und gegebenenfalls Sanitäranlagen erforderlich sind.“ Die Vorgaben ergeben sich demnach aus den schriftlich mit den Markthändlern getroffenen Vereinbarungen. Grundsätzlich sei die Marktverwaltung bemüht, künftig „wieder mehr Marktstände mit marktypischem Angebot zu etablieren“. Dazu gehörten etwa Obst-, Gemüse- oder Blumenstände. Aktuell gebe es dafür von Händlerseite aber keine Nachfrage.