Gericht Mord in der Karibik: Ehefrau muss lebenslang in Haft
Gericht hielt das erste Geständnis für glaubhaft. Maria C. kann Gnadengesuch stellen.
Düsseldorf. In ihrem letzten Wort wiederholte Maria C. am Freitag im Prozess um den Mord in der Karibik noch einmal, dass sie mit dem Tod ihres Ehemannes nichts zu tun habe. Doch das Landgericht glaubte ihr nicht. Denn im vergangenen Jahr hatte die 45-Jährige in Gegenwart eines Rechtsanwaltes gestanden, dass sie Helmut T. in der Dominikanischen Republik von einem Auftragskiller umbringen ließ. Wie der Vorsitzende Richter Rainer Drees erklärte, halte man diese Aussage für glaubwürdig. Darum wurde Maria C. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Im Prozess hatte die Angeklagte ihr Geständnis widerrufen und behauptet, sie sei völlig überrascht gewesen, als der Schuss im Auto gefallen sei. Das allerdings hält das Gericht für eine Schutzbehauptung. Die Frau hätte den Auftragsmörder mit dem Spitznamen Mongo stoppen können. Und es geht auch davon aus, dass der Mann für den Tag 2000 Euro bekommen hat, wie Maria C . es in ihrer ersten Aussage zugegeben hatte.
Beim Urteil tat die Kammer sich nicht leicht. Denn ohne die Angaben von Maria C. wäre der Mord an dem 56-Jährigen wohl nie aufgeklärt worden. Das Gericht hätte wegen des ersten Geständnisses gerne eine mildere Strafe verhängt, dies sei aber rechtlich nicht möglich, erläuterte der Vorsitzende Richter, denn für Mord sei eine lebenslange Freiheitsstrafe eben vorgegeben: „Diese Gerechtigkeitslücke bereitet uns einen gewissen Kummer.“ Es sei ein Problem, dass auch bei den Versuchen, den Mord-Paragrafen zu reformieren, gesehen worden sei. Darum regte Rainer Drees an, dass die 45-Jährige nach einigen Jahren ein Gnadengesuch stellen könne. Dann sei eine Entlassung aus der Haft möglich.
Die Angeklagte selbst nahm den Richterspruch am Freitag relativ gefasst entgegen. Im Verfahren war Maria C. immer wieder in Tränen ausgebrochen. Unter anderem, als sie von ihrer Tochter schwer beschuldigt wurde.