Prozess: Bierflut in der Arena
Sozialstunden für 16-Jährigen, Freund nicht strafmündig.
Düsseldorf. Es sollte ein dummer Jungen-Streich sein: Zwei Jungen waren im Oktober 2006 auf das Gelände der LTU-Arena gestiegen und hatten die Zapfhähne der Bieranlage im Vip-Bereich aufgedreht. 1440 Liter Gerstensaft waren ausgelaufen, 900 Liter Pils und rund 500 Liter Alt. Die Flüssigkeit tropfte durch die Decke in darunterliegende Räume.
Erst am nächsten Vormittag hatten Mitarbeiter der Arena die Bierschwemme entdeckt. Gesamtschaden: rund 100 000 Euro. Die Versicherung der Betreibergesellschaft hat die Kosten der Renovierung mittlerweile gezahlt. "Für uns ist das Thema abgeschlossen", sagte Arena-Chef Jörg Mitze. "Der Schaden ist behoben."
Vor dem Amtsgericht hatte die Tat indes gestern ein Nachspiel. Dort wurde einer der beiden Übeltäter, ein heute 16-jähriger Junge, wegen Hausfriedensbruch vom Jugendgericht verwarnt. Außerdem muss er 40 Arbeitsstunden leisten. Sein Komplize musste nicht mit auf die Anklagebank.
Er war zum Tatzeitpunkt erst 13 Jahre alt, also noch nicht strafmündig. Die beiden waren damals von Überwachungskameras gefilmt worden. Außerdem hatte die Computer-Anlage im Vip-Bereich aufgezeichnet, dass die Zapfhähne um kurz vor 19 Uhr aufgedreht worden waren.
Vom Vorwurf der Sachbeschädigung wurde der16-Jährige jedoch freigesprochen. "Es steht zwar fest, dass er da war, nicht jedoch, dass er tatsächlich auch die Zapfhähne aufgedreht hat", begründet die Richterin das Urteil.
"Denn im Vip-Bereich gab es keine Kameras. Außerdem kann es sein, dass nur einer der beiden das Bier zum Auslaufen gebracht hat." Die Ermittler waren den Jungen auf die Schliche gekommen, weil sich die beiden in der Schule mit ihrem Streich gebrüstet hatten.
Zum Prozessauftakt machte der 16-Jährige am Montag keine Angaben. "Er bestreitet die Tat", sagte seine Rechtsanwältin. Sein heute 15-jähriger Komplize gab als Zeuge lediglich zu, an dem Abend auf dem Gelände gewesen zu sein. "In dem Vip-Bereich war ich noch nie", sagte er.
Die Versicherungsgesellschaft kann gegen den 16-jährigen Schüler nun einen Vollstreckungstitel erwirken. Dieser kann jedoch erst realisiert werden, wenn der Schüler 18 Jahre alt ist. Der Titel behält 30 Jahre Gültigkeit.
"Schriftwechsel gibt es bereits, eine Klage hat die Versicherung noch nicht eingereicht", sagt Amtsgerichtssprecher Stefan Coners. Seine Arbeitsstunden kann er in einer gemeinnützigen Einrichtung ableisten. Darüber entscheidet die Jugendgerichtshilfe.
In der Arena sollen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes künftig außerhalb der Veranstaltungen noch stärker darauf achten, dass alle Zugänge zu dem Gebäude geschlossen seien.