Schüler gibt Oregano als Marihuana aus
15-Jähriger muss Sozialstunden leisten. Dann wird das Verfahren eingestellt.
Düsseldorf. Kleinlaut trat der 15-Jährige vor den Jugendrichter. Er hatte einem Schulkameraden ein Tütchen mit Oregano gegeben, ihm aber weiß gemacht, es handele sich um Marihuana. Dass er wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetzes auf der Anklagebank landen würde, hatte er nicht gedacht. Das Gesetz aber macht keinen Unterschied: Auch das Handeltreiben mit Stoffen, die keine Betäubungsmittel sind, aber als solche ausgegeben werden, ist strafbar.
Weil er den Mitschüler darüber hinaus unter Druck gesetzt hatte, das vermeintliche Marihuana zu verkaufen, musste sich der 15-Jährige zudem wegen räuberischer Erpressung verantworten. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit schilderte der Junge, wie er im Januar seinem Kameraden auf dem Schulhof einer Realschule das Tütchen in die Hand gedrückte, in das er zuvor Oregano abgefüllt hatte.
Sein Mitschüler sollte das vermeintliche Marihuana verkaufen und ihm schließlich den Verkaufserlös von 65 Euro aushändigen. Der Junge fand aber keine Abnehmer. Der 15-Jährige forderte ihn auf, dafür geradezustehen und das Geld aus eigener Tasche zu zahlen. Anderenfalls käme ein „Großdealer“ mit einer Waffe und würde das Geld holen.
Später schickte der 15-Jährige seinem Schulkameraden noch per Chat das Symbol einer Handfeuerwaffe, um ihn unter Druck zu setzen. Zu einer Geldübergabe kam es jedoch nicht. Die Eltern des 15-Jährigen hatten unmittelbar nach Bekanntwerden der Tat reagiert und ein Handy- und Ausgehverbot verhängt.
Im Hinblick auf die erzieherische Einwirkung der Eltern hat der Jugendrichter bislang auf eine Verurteilung verzichtet. Der Junge soll nun sechs Monate lang eine Jugendgerichtshilfe zur Seite gestellt bekommen und innerhalb von sechs Wochen 23 soziale Arbeitsstunden leisten. Kommt der 15-Jährige diesen Auflagen nach, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.