Spielsucht: Dachdecker verspielte sein Leben

Handwerker beging immer wieder Straftaten fürs Roulette.

Der 64-jährige Dachdecker beging immer wieder Straftaten fürs Roulette.

Foto: Holger Hollemann

Düsseldorf. Josef K. ist eine tragische Figur. Als gelernter Dachdecker hätte der 64-Jährige eigentlich ein gutes Auskommen haben müssen. Doch schon seit rund 40 Jahren kann der Handwerker nicht vom Roulette-Tisch wegbleiben. 29 Eintragungen hat sein Strafregister inzwischen, weil er die Spielsucht mit Straftaten finanzierte. Seinen Job hat Josef K. verloren, nachdem er mehrere Haftstrafen absitzen musste. Seit Dienstag sitzt er wieder auf der Anklagebank des Landgerichtes.

Diesmal geht es darum, dass er Steine in die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes am Fürstenwall geworfen hatte, um Schmuck zu stehlen. Doch er war ohne Beute geflüchtet. Mehr Erfolg hatte der 64-Jährige zunächst offenbar in einem Schreibwarengeschäft am Jan-Wellem-Platz. Da soll er nachts aus der Auslage neun Kugelschreiber und Federhalter der Marke Mont Blanc im Wert von 4450 Euro erbeutet haben, um sie zu verkaufen. Doch dazu kam es nicht, die Polizei nahm K. fest.

Doch das beeindruckte den Mann offenbar wenig. Nur drei Tage später soll er an der Liebfrauenstraße erneut die Scheibe eines Schmuckgeschäftes eingeschlagen haben. Doch auch diesmal kam er nicht an die Beute und flüchtete. Für diese Straftaten war Josef K. vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden und hatte dagegen Berufung eingelegt. Die allerdings steht vor dem Landgericht unter einem schlechten Stern.

Denn am Dienstag wurde bekannt, dass der 64-Jährige inzwischen erneut zu einer Haftstrafe von acht Monaten wegen Diebstahls verurteilt worden ist. Da hatte Josef K. an der Kölner Straße eine Schaufensterscheibe eingeschlagen und zehn Handys erbeutet. Zwar konnte er zunächst mit einem Taxi fliehen, wurde aber wenig später samt Beute von der Polizei einkassiert.

Sein Rechtsanwalt beantragte am Dienstag ein Gutachten, ob sein Mandant aufgrund seiner Spielsucht schuldfähig ist. Bis zum Ergebnis ist der Prozess unterbrochen. Immerhin: In ein paar Monaten hat K. die Rente durch.