Uni-Klinik: Schwere Panne nach Herz-OP

Ein Pfleger verabreichte einem frisch Operierten ohne ärztliche Anweisung ein Narkosemittel. Der 34-Jährige erlitt einen Hirninfarkt.

Düsseldorf. Es war eine Routineoperation für den Herzchirurgen Professor Emmeran Gams von der Uni-Klinik: Bei einem Patienten (34) sollte ein angeborener Herzfehler korrigiert werden. Vier Stunden hatte die OP am Mittwoch vergangener Woche gedauert, Komplikationen gab es keine. Schon im Aufwachraum verlangte der Patient nach Wasser und wurde nicht mehr künstlich beatmet. Wie bei solchen Eingriffen üblich, sollte er die Nacht auf der Intensivstation verbringen und am nächsten Tag auf die chirurgische Station verlegt werden.

Dann geschah, was nie hätte passieren dürfen. Gegen 22 Uhr spritzte ein Krankenpfleger der Intensivstation dem Patienten eine Kombination aus Narkose- und Schmerzmitteln - ohne Rücksprache mit dem diensthabenden Arzt. Der Kreislauf des 34-Jährigen brach zusammen, nur durch die schnelle Reaktion des Arztes konnte er wiederbelebt werden. Bei einer nachfolgenden computertomografischen Untersuchung (CT) zeigte sich ein Hirninfarkt.

Kommission Seit 1975 gibt es eine Gutachterkommission der Ärztekammer Nordrhein. Sie soll feststellen, ob einem Arzt ein Behandlungsfehler in Diagnostik oder Therapie vorzuwerfen ist. Seit diesem Zeitpunkt wurden mehr als 7200 Anträge auf Überprüfung gestellt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt zwischen zwölf und 15 Monaten. Die Kommission besteht aus Juristen und Ärzten. Sie kann allerdings nicht tätig werden, wenn bereits ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren oder Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Patienten Wer glaubt, durch einen Behandlungsfehler einen Gesundheitsschaden erlitten zu haben, kann sich an die Kommission wenden. Der beschuldigte Arzt muss Mitglied der Ärztekammer sein, was bedeutet, dass er in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln tätig sein muss. Das Begutachtungsverfahren ist für alle Beteiligten kostenfrei. Die gutachterlichen Feststellungen sind nicht rechtsverbindlich, häufig sind sie Grundlage für eine außergerichtliche Erledigung von Arzthaftpflichtangelegenheiten.

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Klinik für Thorax- und Kardiovaskuläre Chirurgie: Die Klinik wird von Professor Dr. Emmeran Gams (Foto) geleitet und versorgt schwerpunktmäßig Patienten mit koronaren Herzerkrankungen, Herzklappenerkrankungen und Patienten mit Herzrhythmusstörungen.