Urteil: Hohe Strafen für Film-Downloads unrechtmäßig
Düsseldorf. Wer sich im Internet Filme herunterlädt, bewegt sich auf sehr dünnem Eis. Längst haben sich Rechtsanwaltskanzleien darauf spezialisiert, im Auftrag der Rechteinhaber massenweise Abmahnungen zu verschicken.
Oft werden auch für kleine Verstöße mehrere tausend Euro gefordert.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass solche Fantasie-Forderungen unrechtmäßig sind. Über 1850 Euro Schadensersatz wollte eine Film-Firma einklagen, doch am Ende blieben davon nur 193 Euro übrig. Auch die Kosten für den Rechtsstreit muss die Klägerin zu 90 Prozent übernehmen.
Per „File-Sharing“ hatte sich ein Computerbesitzer vom Niederrhein einen Porno-Film angesehen. Dadurch wird er gleichzeitig auch anderen Internet-Nutzern als Download angeboten.
Das Amtsgericht hält die Abmahnungen allerdings vor allem für Geschäftemacherei. „Streitwerte von 10 000 Euro und mehr erscheinen nicht gerechtfertigt“, heißt es in dem Urteil. Gerade bei Privatpersonen sei die Forderung „zurückhaltend zu bestimmen“. Im Falle des File-Sharings sei lediglich der fünffache Wert des Schadensersatzes angemessen.
Damit soll verhindert werden, dass private Haushalte bei Downloads mit unzumutbaren Kosten belastet werden. Das soll nicht nur für Filme, sondern auch für Musik gelten.