Waldschänke kann abgerissen werden

Nach vierjährigen Debatten reduziert der Investor das Bauvolumen und erhält die Erlaubnis, die alte Gaststätte abzureißen.

Foto: Sergej Lepke

Düsseldorf.Was haben die Anlieger und die Politiker im Rathaus Eller für ein Geschrei um die Waldschänke gemacht. CDU und Grüne, FDP und Linke lehnten den Abriss des Komplexe mit juristisch perfekt formulierten Erklärungen ab, sitzen doch gleich mehrere Volljuristen im Bezirksrathaus. Die Siedlung Freiheit, in der die Waldschänke liegt, sei ein überzeugendes Beispiel einer Siedlung zum Wohle der Bürger. Daran dürfe nicht gerüttelt werden. Doch nun kommt alles anders, und das Erstaunliche ist, dass es keinen Aufschrei mehr gibt.

Kommentarlos übermittelte Verwaltungsstellenleiter Peter Frymuth jetzt ein Papier, das die Probleme seit 2013 auflistet, aber zu dem einzig sinnvollen Ergebnis kommt: Der vorhandene Bau wird abgerissen, aber die Neubauten fallen etwas geringer aus. Der gordische Knoten ist damit zerschlagen. „Wir konnten eben nichts mehr machen“, kommentiert Bezirksbürgermeister Gerwald van Leyen das Ergebnis.

Damit darf die Waldschänke einschließlich der Nebengebäude abgerissen werden. Der Neubau umfasst fünf Wohneinheiten im ehemaligen Haupthaus und im Mittelhaus sowie vier Einfamilienreihenhäuser mit Stellplätzen.

Das Hickhack in den letzten vier Jahren bestand darin, dass die Bezirksvertreter immer wieder ablehnten, woraufhin Oberbürgermeister Thomas Geisel widersprach. Er lud zum Runden Tisch ein, der aber gleichfalls ins Leere lief. Der Rat gab dem OB Recht und genehmigte den Abbruch und den Neubau.

Die Bürgerinitiative hatte 2015 längst Juristen eingeschaltet, die die Bezirksregierung kontaktierten. Der Petitionsausschuss des Landtags wurde angerufen. Das Bauministerium winkte jedoch ab, man habe keine Bedenken gegen Rückbau und Neubau. Zuletzt ging es nur noch um eine Lärmschutzwand, gegen die der Minister Bedenken hatte.

Nun endlich gaben die Investoren auch ihrerseits nach und reduzierten das Bauvolumen, so dass die Abstandsflächen der Lärmschutzwand auf ihrem Grundstück liegen. So wird nun die offene Bauweise eingehalten. Befreiungen entfallen. Und die Bauarbeiten können beginnen.