Wegen schlechter Bezahlung: OSD-Streifen gehen vor Gericht
Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) sehen ihre Arbeit zu schlecht gewürdigt und in der Öffentlichkeit verkannt. Nun klagen 14 von ihnen.
Düsseldorf. 30 Schlangen, davon fünf hochgiftige, unbeaufsichtigt in einer Garather Wohnung — der Einsatz sorgte vor einigen Wochen für Aufsehen, auch die WZ berichtete. Nach städtischer Mitteilung handelte es sich dabei um einen Feuerwehr-Einsatz, Raimund Schürmann* widerspricht: „Dass hier das Ordnungsamt zuerst vor Ort war und den Einsatz leitete, hat die Stadt verschwiegen.“ Schürmann ist selber OSD-Mann, die Geschichte ist seiner Ansicht nach kein Einzelfall. Im Gegenteil.
Dass die Anerkennung für ihre Arbeit fehlt, hat nach Ansicht von Schürmann und einigen Kollegen aber noch eine weitere Folge: Sie verdienen zu wenig. Eine Gruppe hat sich deshalb ans Hauptamt gewandt und eine höhere tarifliche Eingruppierung gefordert. Als die Bitte abgelehnt wurde, gingen sie vor Gericht. 14 Kollegen klagen nun vor dem Arbeitsgericht.
Juristisch ist der Fall kompliziert, denn er führt in die Tiefen des Tarifrechts. Laut Anwalt Gerhard Stelzer, der die Mitarbeiter vertritt, ist der Ausgang deshalb sehr ungewiss. Letztendlich gehe es darum, welche Anforderungen die Arbeit an die OSD-Streifen stelle. Klar ist dagegen die Forderung: der Schritt von der Entgeltgruppe EG8 in EG9. In der Stufe 1 macht das 156 Euro aus, in der obersten Stufe 815 Euro.
Die Stadt äußert sich nicht dazu, verweist auf ein „laufendes Verfahren“. Klar ist aber, dass der Arbeitgeber das Ansinnen ablehnt. Die Kläger setzen dagegen auf Urteile aus Hamburg und Berlin, wo Arbeitnehmer Recht bekamen. Der Unterschied jedoch: Arbeitgeber waren dort Länder, nicht Kommunen.
Trotzdem sind Raimund Schürmann und sein Kollege Olaf Mertens* überzeugt, im Recht zu sein. Die OSD-Mitarbeiter seien in weiten Teilen der Polizei gleichgestellt, müssten hunderte von Gesetzen kennen, gerieten bei Einsätzen immer wieder in kritische, teils gefährliche, Situationen, Tendenz steigend. Anwalt Stelzer nennt als Beispiele Leichenfunde, Tollwutfälle, Konfrontation mit Rockern und Hooligans, Drogendealern. Dazu Olaf Mertens: „Viele Leuten denken aber, wir wären vor allem mit Knöllchen und Hundehalterkontrollen beschäftigt.“
Dagegen haben OSDler zum Beispiel im Vorjahr 128 Mal Drogen sichergestellt, die Zahl lag 2012 noch bei 58. Solche Einsätze eskalieren auch mal, wie vor kurzem im Bahnhofsviertel, als ein mutmaßlicher Dealer die Flucht ergriff und später erheblichen Widerstand leistete. Ein Beamter verletzte sich leicht.
Schürmann verweist auf die städtische Argumentation, der OSD sei angewiesen, Polizei bzw. zuständige Ämter einzuschalten. „Wir können aber oft nicht tatenlos dastehen.“ Am Wochenende seien Ämter ohnehin nicht erreichbar.
Am 9. Februar steht das Urteil vor dem Arbeitsgericht an. Klar scheint aber jetzt schon: Egal wie es ausgeht, wird die unterlegene Seite in Berufung gehen.
* Namen geändert