Brand in Druckerei: Sechs Jahre Haft für Feuerteufel
Der 33-Jährige beteuert seine Unschuld, doch das Gericht ist von seiner Täterschaft überzeugt.
Krefeld. Immer wieder redet der Angeklagte dem Vorsitzenden Richter am Landgericht in die Urteilsbegründung. Irgendwann platzt dem Mann in der schwarzen Robe der Kragen, er schlägt mit der Faust auf den Tisch und schreit den Angeklagten an, dass er nun endlich still sein solle.
Der 33-jährige Kölner, der gerade wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Gefängnisstrafe verurteilt wurde, ruft noch einmal: „Sechs Jahre unschuldig!“ Dann hält er sich zurück.
Bis zum Schluss hat er am letzten Verhandlungstag geleugnet, ein Feuer in einer Druckerei, die eine Behinderten-Werkstatt war, gelegt zu haben. Im Oktober war in dem Gebäude ein verheerendes Feuer ausgebrochen, das die Druckerei komplett zerstört und die darüberliegenden Wohnungen beschädigt hatte. Drei Menschen wurden leicht verletzt.
Die Kammer schenkt den Ausführungen des Mannes, er sei nur in Krefeld gewesen, um Drogen zu kaufen, keinen Glauben. „Der Angeklagte war am Tatort und er war zum Tatzeitpunkt dort“, heißt es in der Urteilsbegründung. Ganz zentral seien die DNA-Spuren des Angeklagten auf einem Betonstein gewesen. Dieser Stein in Kombination mit den Glassplittern eines Fensters brachten das Gericht zu dem Schluss, dass so das Fenster eingeschlagen wurde.
Als Motiv sieht die Kammer die Suche nach Geld, denn der Kölner habe eben nicht genug Geld für Drogen dabei gehabt, wie er selbst behauptete. Sonst hätte er auch nicht später am Tag den Versuch unternehmen müssen, in einen Drogeriemarkt einzubrechen. Erst dabei fiel er der Polizei auf und wurde später mit dem Feuer in Verbindung gebracht. Einen anderen möglichen Täter, den die Verteidigung schon in früheren Verhandlungstagen ins Gespräch brachte, schließt die Kammer aus.
Strafschärfend kommt für den Verurteilten hinzu, dass er schon einmal wegen genau derselben Begehungsart mit Einbruch und Brandstiftung vor Gericht stand. Als er nach der Verhandlung abgeführt wird, beteuert er wütend seine Unschuld.