Das darf einfach nicht sein!

Zu: „Iran: Familie droht Todesstrafe“, WZ vom 6. Januar

Tief bestürzt habe ich den Artikel in Ihrer Wochenendausgabe gelesen. Ich kenne die Familie gut und bin fassungslos, dass ihr Asylantrag abgelehnt wurde und ihnen nun die Abschiebung droht. Artikel 16 des Grundgesetzes sagt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“.

Was gibt es an diesem Satz zu deuteln? Die aktuelle Berichterstattung über die Proteste im Iran zeigt doch, wie man mit Regimekritikern verfährt. Hier soll eine Familie, die sich in ihrer Heimat politisch engagiert und für Freiheit sowie Menschenrechte eingesetzt hat, durch ihre Abschiebung in Lebensgefahr gebracht werden. Ich habe Narmin Miladi einmal gefragt, was ihr an Deutschland gefalle und sie antwortete, dass sie und ihre Familie hier ruhig schlafen können und keine Angst mehr haben müssen. Dieses Gefühl von Sicherheit wird ihnen jetzt genommen!

Hier sollen Menschen abgeschoben werden, die sich mit viel Fleiß und Ehrgeiz bestens integriert haben, die dieses Land und seine Menschen achten. Sie wollen dem Land, das sie aufgenommen hat, danken und mit ihren Kenntnissen und Fähigkeiten etwas zurückgeben. Es darf nicht sein, dass unsere Willkommenskultur derart verkümmert. Yvonne Schaal