Dehoga-Bilanz: Eine endgültige Lösung beim Rauchverbot steht noch aus

Dehoga wünscht sich klarere Gesetzes-Definitionen, etwa zur „Eckkneipe“.

Krefeld. Nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes im Juli haben sich die Emotionen zwar beruhigt, eine endgültige Lösung steht aber noch aus. Diese Bilanz zog der Deutscher Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Verband Nordrhein.

Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben gemacht, die die Landesregierungen in das Gesetz einbinden müssen. "Der Verband Nordrhein hofft darauf, dass bald eine Entscheidung fällt, damit vor allem die Einraumgaststätten Rechtssicherheit haben und wieder investieren können", hofft Geschäftsführer Thomas Kolaric.

Zu klären sei unter anderem, ob es bei der Definition der "Eckkneipe bis 75 Quadratmeter" mit Rauchergenehmigung ohne selbst zubereitete Speisen bleibt. Auch was "selbst zubereitet" bedeutet, müsse festgelegt werden: die kalte Frikadelle, die aufgewärmte Frikadelle oder das warme Buffet vom Caterer?

Da laut Umfrage 75 Prozent der Gastronomen derzeit Nichtraucherbereiche anbieten, werde zumindest der Schutzfunktion des Gesetzes Genüge getan. Dabei hätten sich nach der ersten Aufregung Raucher und Nichtraucher weitgehend arrangiert. Das berichtet auch Novotel-Chef Walter Sosul.

"Selbst die Raucher unter unseren Gästen verlangen Nichtraucherzimmer, so dass wir nach dem Umbau nur noch Nichtraucherzimmer anbieten." Das Tabu gilt auch für das Restaurant. "Die Gäste nutzen klaglos und freiwillig den kleinen Raucherbereich in Eingangsnähe."

Auch der Jugendschutz liegt dem Verband am Herzen. Da der Alkoholkonsum von Jugendlichen in den vergangenen Jahren stark zugenommen hat, habe sich der Verband mit Rettungsdiensten, Polizei und Jugendämtern gemeinsam gegen das "Komasaufen" engagiert. "Gastronomiebetriebe, die Alkohol-Flatrates anbieten, fordern wir auf, dies zu lassen", so Kolaric.

Beim Jahresrückblick gebe es im Vergleich zum Vorjahr keine Ausreißer. Während die Hotellerie stagniere bis leicht zulege, hätten vier von zehn Gastronomiebetrieben Rückgänge zu verzeichnen. Gegen einen Mindestlohn habe man sich erfolgreich gewehrt. Stattdessen gebe es eine untere Tarifgruppe mit einem Stundenlohn von 6,30 Euro. Diese Lösung werde den sehr unterschiedlichen Branchen des Gewerbes besser gerecht.