Gesundheit Der Kampf um günstigere Kassen-Beiträge

Dank einer neuen Regelung ist Brigitte Reinartz nun in der Krankenversicherung für Rentner der AOK aufgenommen worden.

Foto: Dirk Jochmann

Krefeld. Die Krefelderin Brigitte Reinartz ist seit Anfang August in Frührente, wegen einer Erkrankung konnte die 61-Jährige nicht mehr arbeiten. Ihr Mann ist Pensionär, war als Berufsfeuerwehrmann verbeamtet und somit privat versichert. Auch er ist mit 64 Jahren nicht mehr im aktiven Dienst. Nun hat Hans-Werner Reinartz bei der AOK, bei der seine Frau krankenversichert ist, Einspruch eingelegt, weil sie eine Gesetzesänderung nicht berücksichtigt haben. Diese habe ohne Widerstände und „sehr freundlich“ reagiert. „Da gab es keine Probleme.“

Brigitte Reinartz ist nun in der sogenannten Krankenversicherung für Rentner, kurz KVdR. Der Begriff ist etwas irreführend. Denn es handelt sich nicht etwa um ein eigenständiges Versicherungsunternehmen. Wer in ihren Genuss kommt, bleibt bei seiner alten gesetzlichen Kasse — allerdings zu günstigeren Konditionen.

Hans-Werner Reinartz

Das klingt gut, steht aber nicht jedem Rentner oder jeder Rentnerin offen. Wer die Hürde nehmen will, muss in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens in irgendeiner Form zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert gewesen sein. Das war bei Brigitte Reinartz eigentlich nicht der Fall. „Meine Frau war als Angestellte beschäftigt und als solche gesetzlich versichert“, erklärt ihr Ehemann. „Als sie unsere beiden Kinder großgezogen hat, war sie bei mir in der Privaten.“ Mehr als zehn Jahre lang war sie Hausfrau. Damit wäre sie nicht auf 90 Prozent gekommen.

Zunächst hieß es, dass seiner Frau exakt vier Jahre und vier Tage für die KVdR fehlen würden. Stimmt — allerdings nach der alten Regelung. Denn am selben Tag, an dem ihre Rentenzeit begann, trat eine Neuregelung in Kraft.

Ab sofort werden pro Kind drei fiktive Jahre in der gesetzlichen Kasse hinzugeschlagen. Macht beim Ehepaar Reinartz sechs Jahre. Die 90 Prozent waren geschafft. „Wir haben sogar zwei Jahre gut“, scherzt der 64-Jährige.

Die Reinartz’ können entspannt sein, weil es in ihrem Fall so gut geklappt hat. Allerdings mussten auch sie selbst aktiv werden, um der gemeinsamen Haushaltskasse einen beträchtlichen Ausgabenposten pro Monat zu sparen. „Meine Frau sollte als Rentnerin ursprünglich etwa 240 Euro an Versicherungsbeitrag bezahlen“, sagt der Fischelner. Und das bei einer Rente von 620 Euro. „Durch meinen Einspruch werden es nun etwa 60 bis 70 Euro sein, die wir für sie zahlen müssen.“ Den genauen Betrag kennen sie noch nicht.

Hans-Werner Reinartz, der sich schon immer sozial engagiert hat, ist es wichtig, dass auch andere Rentnerinnen um diese Möglichkeit wissen und - so möglich — von ihr profitieren. „Es soll ja Fälle geben, in denen Frauen mit 400 Euro im Monat 250 Euro an die Krankenkasse zahlen müssen. Wer soll denn von diesem Restbetrag leben können?“