Hausanschlüsse: Bis 2016 soll Krefeld (fast) dicht sein

Tipp der Verwaltung: Vor Kanalsanierung Stadt fragen.

Krefeld. Geärgert hat sich Umweltamtsleiter Helmut Döpcke über Verlautbarungen vom Haus- und Grundbesitzerverein zu angeblichen Fristverlängerungen für die im Landeswassergesetz vorgeschriebene Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. "Grundsätzlich gilt für alle Anschlüsse der Stichtag 31. Dezember 2015.

Eine Verlängerung dieser Frist ist nur beim Bau öffentlicher Kanäle möglich, wenn an diesen auch private Anschlüsse hängen", erläuterte Döpcke auf der Sitzung des Entwässerungsausschusses. Es müsse ein besonderes Konzept aufgestellt werden.

Die Mitglieder des mit Ulrich Hahnen (SPD-Vorsitzender), Wilfrid Fabel (CDU-Fraktionschef), Winfried Schittges (CDU-Chef), Jürgen Hengst (SPD-Ratsherren-Ikone) und Manfred Cirener (SWK-Vorstand) hochkarätig besetzten Gremiums befassten sich an diesem Abend mit einer Fristverkürzung.

Denn alle private Abwasseranlagen, die sich in einer Wasserschutzzone befinden, müssen schon bis zum 31. Dezember 2012 die Dichtheitsprüfung hinter sich haben. Bei Privathaushalten sind alle Abwasseranlagen betroffen, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut worden sind.

Eine Fristverlängerung sieht das Gesetz in diesen Fällen nicht vor. Die entsprechende Satzungsänderung wurde vom Entwässerungsausschuss abgesegnet und wird wohl auch am 9. Dezember von Rat und Hauptausschuss beschlossen.

Die ersten Dichtheitsprüfungen mit anschließender Abwasserkanalsanierung sind in Krefeld von einigen Hauseigentümern bereits vorgenommen worden. Zum einen, weil die darauf spezialisierten Baufirmen noch freie Kapazitäten haben und mit steigenden Preisen gerechnet wird.

Die Stadtwerke durchleuchten die Altrohre ebenfalls. Tipp von Umweltamtsleiter Helmut Döpcke: "Bei der Behörde anrufen, bevor ein Auftrag erteilt wird." Der Kontakt dazu: Ruf 862407.