Zuneigung nicht erwidert – Mann terrorisiert Arbeitskollegin

Der Verurteilte belästigte und bedrohte sein Opfer am Telefon.

Krefeld. Acht Jahre lang hat ein 41-jähriger Grefrather eine 34-jährige Krefelderin mit Drohanrufen und Liebesavancen terrorisiert. Das Landgericht hat ihn jetzt zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Bedrohung und Beleidigung verurteilt.

Außerdem erhielt er die Weisung, jeden Kontakt zu der Frau zu unterlassen. Andernfalls wird die Bewährung aufgehoben und er wandert ins Gefängnis.

Der Mann hatte seinem Opfer in zwei Anrufen sexuelle Übergriffe und das Abschneiden von Körperteilen angedroht. Außerdem beschimpfte er die Frau auf Übelste. Eine einstweilige Verfügung gegen den Angeklagten hatte sie bereits erwirkt, damit er sie in Ruhe lässt.

Seit der Angeklagte die Frau 2002 während der Arbeit in einem Krefelder Industrieunternehmen kennengelernt hatte, wollte er eine Beziehung mit der damals verheirateten Frau. Als seine Gefühle nicht erwidert wurden, schlug seine Zuneigung in Hass um - er terrorisierte die Frau.

Genauso hatte er es in der Vergangenheit schon mit einer Verkäuferin aus Grefrath gemacht. 2009 verurteilte ihn ein Gericht dafür zu einer Geldstrafe.

Vor Gericht wollte der Angeklagte die Anrufe nicht zugeben. Die Aussage der Frau war allerdings so glaubwürdig, dass Richter und Staatsanwalt keine Zweifel an ihrer Richtigkeit hatten.

"Sie hat hier überhaupt keine Belastungstendenzen gezeigt und sogar gesagt, dass sie den Anrufen nicht so viel Bedeutung beigemessen hat", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Weil die Frau durch den Telefonterror keine schwerwiegende psychischen Probleme bekam oder umziehen musste, hatte Angeklagte Glück, nicht auch zusätzlich nach dem neuen Stalking-Paragrafen im Strafgesetzbuch verurteilt zu werden.

Im Vorfeld des Verfahrens hatte bereits ein Amtsrichter über den Fall zu entscheiden. Da der Angeklagte unter psychischen Problemen leidet, wäre auch eine Einweisung in die Psychiatrie möglich gewesen. Darum hatte das Landgericht mit einem medizinischen Gutachter über den Fall zu entscheiden.

Der bescheinigt dem Mann zwar eine schizophrene Psychose, aber nicht die Gefahr, dass er in Zukunft schwere Straftaten begeht. Der Angeklagte muss fünf Jahre straffrei bleiben und seine psychiatrische Behandlung fortsetzen.