Knapp 59 Millionen für Ausbau der Kitas?

Urteil; Das Verfassungsgericht nimmt das Land bei der Kleinkind-Betreuung in die Pflicht.

Krefeld. Das Urteil des Verfassungsgerichtes NRW will im Rathaus noch niemand kommentieren. "Uns liegt der komplette Urteilstext noch nicht vor, den wollen wir erst abwarten", sagt Angelika Peters vom Presseamt auf Anfrage. Das Verfassungsgericht sieht in seiner Begründung das Land unmissverständlich in der Pflicht, für die Kosten des weiteren Ausbaus der Kleinkind-Betreuung bis hin zum Rechtsanspruch aufzukommen. Die Stadt Krefeld muss dazu bis 2015 eine Summe von 58,7 Millionen Euro aufbringen.

Für die Kommune bedeutet der gesetzlich vorgeschriebene Ausbau einen finanziellen Kraftakt. Obwohl Landeszuschüsse in Höhe von 15,8 Millionen Euro eingeplant wurden, sind 42,9 Millionen notwendig, um eine Versorgungsquote von 35 Prozent zu garantieren. Das ist nur durch ein Stufen-Ausbauprogramm zu erreichen. Statt bis Ende 2013 wird es in Krefeld bis Ende 2015 dauern, bis das Ziel von 1600 Plätzen in Kindertagsstätten und 400 Plätzen in der Tagespflege erfüllt ist.

Angesichts dieser Kostenlawine hatte die Stadt im vergangenen Jahr auf Betreiben des Städtetages mit weiteren 22 Kommunen in NRW Verfassungsbeschwerde gegen die Aufgabenübertragung ohne Kostenregelung eingelegt. Erschwerend kommt hinzu, dass die schwarz-gelbe Koalition in den letzten Tagen vor dem Regierungswechsel im Land kurzerhand noch einen Bewilligungsstopp für Zuschüsse verfügt hat. Deshalb kommt dem Urteil des Verfassungsgerichtes jetzt eine besondere Bedeutung zu.

Während 2008 genau 467 Plätze für die U3-Betreuung und 200 in der Kindertagespflege zur Verfügung standen, werden es Ende 2015 dann 1600 Plätze in Kitas und 400 in der Tagespflege sein. Falls das Land die Kosten übernimmt, bräuchte die Stadt den dafür notwendigen Sonderkredit nicht aufzunehmen.