Konflikt: Auric-Besitzer im Clinch mit der Stadt

Gerald Wagener und die Verwaltung streiten weiter um einen Wanderweg.

Krefeld. Der Streit um den Wanderweg zwischen der Kornaue in Verberg und Riethbenden in Traar ist neu entbrannt. Vergangenen Donnerstag hatte der Umweltausschuss die Änderung des Landschaftsplanes beschlossen, um den Weg westlich an Gut Auric vorbei rechtlich zu sichern (die WZ berichtete). Die Stadt hätte damit das Vorkaufsrecht für die Wegeflächen. Jetzt hat sich Gerald Wagener, Geschäftsführer des Gutes, auf dem teure Pferde für Weltmeisterschaften und Olympische Spiele vorbereitet werden, zu Wort gemeldet.

"Auf privaten Flächen von Gut Auric bzw. von Gut Auric angepachteten Flächen wird es im Interesse eines geordneten Geschäftsablaufes auf Gut Auric keine Spazierwege geben", teilte Wagener der WZ mit. Die für den 340 Meter langen Weg benötigten Flächen auf Auric-Gelände stünden auch nicht zum Verkauf. Wagener führt mehrere Zwischenfälle mit Pferden und Hunden an. Dabei seien in vier Fällen Pferde nicht unerheblich verletzt worden. In zwei Fällen sei Strafanzeige wegen Landfriedensbruches gestellt worden. Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes hätten die Halter von freilaufenden Hunden zur Rede gestellt und ihre Namen erfahren. Wagener: "Es gibt mehr als ausreichend Verbindungswege zwischen Verberg und Traar."

"Die Stadt hat alles Recht der Welt, den Landschaftsplan zu ändern", hält Heino Thies von der Unteren Landschaftsbehörde (Fachbereich Grünflächen) entgegen. Selbstverständlich hätten auch ihm und seinen Mitarbeitern die Grundbuchunterlagen zur Verfügung gestanden. Thies erläuterte, dass der neue Wanderweg nicht auf der alten Trasse angelegt werden soll, sondern "zehn bis 15 Meter weiter westlich".

Damit befände er sich nicht auf Grundstücken, die Gut Auric gehören, sondern zwei anderen Eigentümern. "Mit denen werden wir Verhandlungen aufnehmen, wenn der Landschaftsplan beschlossen ist." Heino Thies zum Protest des Auric-Geschäftsführers: "Er kann ja Widerspruch gegen die Änderung des Landschaftsplanes einlegen."