Fraktionen Neue Regeln für Ratsfraktionen: Viele Gewinner, ein Verlierer

Krefeld · Analyse Die Linke hatte erfolgreich gegen die bisherige Vergabe von Geld an die Fraktionen geklagt. Den neuen Richtlinien wird sie im Stadtrat am Dienstag zustimmen – genauso wie eine Fraktion, die dadurch einbüßt.

Linken-Fraktionschef Basri Cakir ist zufrieden mit der neuen Regelung.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Beim Tagesordnungspunkt 22 der Stadtrat-Sitzung beschäftigen sich die Fraktionen am Dienstag mit sich selbst – und doch ist das Thema spannend für alle. Denn der Punkt enthält die neuen Richtlinien, nach denen die Fraktionen Geld für ihre Arbeit erhalten. Die bisherigen Regeln waren in zwei Gerichtsverfahren (siehe Infokasten) durchgefallen. Die wichtigen Neuerungen und ihre Folgen im Überblick:

Wie wird die Vergabe nun geregelt? Kern der Richtlinien ist der Gleichheitsgrundsatz. Das heißt: Fraktionen ähnlicher Größe erhalten gleiche Mittel, um Personal zu beschäftigen und Material zu kaufen. Die Vergabe der Gelder setzt keine spezielle Bedarfsanalyse voraus, sondern wird nach der Größe der Fraktionen gestaffelt. Letzteres steht laut Richtlinien mit dem Gleichheitsgrundsatz im Einklang, weil der Aufwand in den Fraktionen „zu einem erheblichen Teil von der Zahl der Ratsmitglieder“ abhänge. Je mehr Menschen und Meinungen koordiniert werden müssen, desto größer ist der Bedarf – erst recht, wenn die Fraktionsgeschäftsstellen auch noch ehrenamtliche Bürgermeister betreue und die Arbeit von Ausschussvorsitzenden unterstütze.

Was bedeutet das im Detail? Fraktionen mit bis zu fünf Mitgliedern (das sind: FDP und Linke) erhalten Mittel für einen Geschäftsführer und eine Sekretariatsstelle. Die Entgeltgruppen sind dabei vorgegeben, daraus ergibt sich ein Budget von 144 500 Euro. Bei Fraktionen mit sechs bis zehn Mitgliedern (Grüne) kommt eine halbe Referentenstelle hinzu (Budget: 204 650 Euro). Fraktionen mit elf bis 15 Mitgliedern haben eine volle Referentenstelle und einen Sachbearbeiter (323 400 Euro), bei Fraktionen mit 16 oder mehr Mitgliedern (SPD und CDU) ist dies gleich, die Entgeltgruppen sind aber andere (338 600 Euro).

Wie war die Vergabe bisher geregelt? Bisher erhielten die Fraktionen ähnlicher Größe sehr unterschiedliche Gelder. Bei der Linken (drei Mitglieder) waren es 88 000 Euro, bei der FDP (vier Mitglieder) mehr als 200 000 Euro.

Was bedeutet das für die Fraktionen? Für die Linke verbessern die neuen Regeln die Bedingungen deutlich, ihr Fraktionsgeschäftsführer Wolfgang Dreßen hat daher angekündigt, der Regelung morgen zuzustimmen. Auch für CDU und SPD bedeutet sie ein Plus – und damit ein wahrscheinliches Ja in der Abstimmung.

Die FDP büßt deutlich ein (144 500 statt bisher rund 200 000 Euro). Ihr Fraktionsvorsitzender Joachim C. Heitmann erklärte auf Anfrage unserer Redaktion, dass die Liberalen den Richtlinien dennoch zustimmen werden. „Das ist die Konsequenz des Urteils, die wir ausdrücklich akzeptieren“, sagte der Jurist.

Wie ist die Vergabe für Ratsgruppen und fraktionslose Ratsmitglieder geregelt? Ratsgruppen sollen laut den Richtlinien eine „mindestens proportionale Ausstattung erhalten“. Für Ratsgruppen bedeutet das, dass sie zwei Dritteln der Zuwendungen entspricht, die die kleinste Fraktion erhält. Fraktionslose Ratsmitglieder bekommen Mittel, um sich auf die Ratssitzungen vorbereiten zu können. Aktuell sind dies 125 Euro monatlich.