Vor Gericht: Laptop ging beim Toben zu Bruch
Kein Versicherungsbetrug: Freispruch für 30-Jährigen.
Krefeld. Wegen Versicherungsbetrugs muss sich ein 30-jähriger Krefelder vor dem Amtsgericht verantworten. Es geht um einen zerstörten Laptop im Wert von 300 Euro.
Der Angeklagte soll behauptet haben, dass ein Freund seines Sohnes auf den Computer getreten sei. Die Haftpflichtversicherung der Eltern des 13-jährigen Jungen kam für den Schaden auf.
Wochen später erfuhr der Vater des vermeintlichen Zerstörers, dass es auch eines der Kinder des angeklagten Mannes gewesen sein könnte. Er erstattete daraufhin Anzeige.
Vor Gericht sagen die Söhne und auch die vom Angeklagten getrennt lebende Ehefrau übereinstimmend aus, dass der Laptop wohl beim Toben zu Bruch ging und genau jener Freund wirklich darauf getreten sei. Richter und Staatsanwaltschaft sehen keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung. Der 30-Jährige erhält einen Freispruch.