Eltern zögern beim Bildungspaket
Anträge bis 30. April stellen. Leistungen gelten rückwirkend.
Krefeld. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist seit 29. März Gesetz. Rückwirkend zum 1. Januar können die zusätzlichen Leistungen für bessere Chancen von bedürftigen Kindern und Jugendlichen beantragt werden. Dies betrifft die, die über das Jobcenter Krefeld (vormals Arge) Arbeitslosengeld II (SGB II) beziehen, des Weiteren Sozialhilfeempfänger, auch Asylbewerber (SGB XII/§ 2 AsylblG), sowie Empfänger von Wohngeld und Kindergeldzuschlag. Für insgesamt 12 352 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche in Krefeld sind bislang nur 433 Anträge gestellt worden. Wer rückwirkend beantragen will, muss sich beeilen: Im Regelfall muss dies bis 30. April geschehen sein.
In fünf Kategorien können diese zusätzlichen Leistungen beantragt werden. Michael Kneißl, Geschäftsführer des Jobcenters, und Rudi Draaken, stellvertretender Leiter des Fachbereich Soziales, listen auf:
Eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schüler (bis 25 Jahre) und Kinder in Tageseinrichtungen; Bedarf für die persönliche Schulausstattung; Lernförderung (Nachhilfeunterricht) unter gewissen Bedingungen; Mittagsverpflegung für Schüler und Kinder in Tageseinrichtungen; des Weiteren Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Minderjährige und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. „Dabei können Jugendliche ab 15 Jahren nach dem Sozialgesetzbuch diese Anträge selbst stellen“, erklärt Kneißl.
In Krefeld fallen 8750 Kinder und Jugendliche unter das SGB II, hier wurden bislang 359 Anträge gestellt. All diese Kinder und Jugendlichen, beziehungsweise deren Eltern, wenden sich an das Jobcenter am Fütingsweg, das dazu eigens eine sechsköpfige Projektgruppe gebildet hat. Unter das SGB XII fallen 102 Kinder.
Beim Wohngeld/Kindergeldzuschlag (mit 3500 anspruchsberechtigten Kindern/Jugendlichen und 73 bislang gestellten Anträgen) wartet die Stadt noch auf eine Umsetzungsbestimmung des Landes. Insgesamt stehen Krefeld 5,33 Millionen Euro für 2011 zur Verfügung. Grundsätzlich steigen die Bundesmittel durch eine Erhöhung bei den Kosten zur Unterkunft von bisher 24,5 auf 35,8 Prozent. Das alles läuft zunächst bis Ende 2013. Anträge, farblich unterschieden, liegen bereits in den Beratungsstellen aus; das Jobcenter stellt sie nach Ostern auch ins Internet: www.jobcenter-krefeld.de