Vorsicht bei Liebesdiensten aus dem Internet

Frau will von Internetbekanntschaft beleidigt worden sein. Belege dafür gab es nicht. Die Richterin sprach ihn frei.

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Krefeld. Bei Kontaktforen im Internet ist Vorsicht angebracht. So erlebte ein 35-jähriger Krefelder sein „blaues Wunder“. Seine Online-Bekanntschaft hatte nicht nur bei der Angabe ihres Gewichts geschummelt, sie hatte ihm auch verschwiegen, dass sie ihre Liebesdienste als „Escort-Dame“ anbietet. Als der Mann ihr auf die Schliche kam und daraufhin den Kontakt beendete, zeigte die Zeugin ihn wegen angeblicher Beleidigung und Bedrohung an.

Er habe sie mit beleidigenden Anrufen und SMS unter anderem als „Hure“ und „dicke Schlampe“ beschimpft und per Foto mit einer Waffe auf dem Tisch und einem Einschuss im Hintergrund bedroht. Beide Vorwürfe stritt der Angeklagte in dieser Form entschieden ab. Als Richterin, Staatsanwältin und Verteidiger nachhakten und die Zeugin mit unterschiedlichen Aussagen bei der Polizei, in einer früheren Verhandlung und gestern vor Gericht konfrontierten, verstrickte sie sich zusehends in einem Netz aus Ungereimtheiten und Unwahrheiten.

So wollte sie alle Kommunikationsdaten mit dem Angeklagten per Smartphone, Facebook und Skype gelöscht oder blockiert haben, die ihre Anschuldigungen beweisen könnten. Lediglich ein Foto mit einer Waffe, aber ohne den Angeklagten, legte sie vor.

Zu ihrer Tätigkeit als Prostituierte wollte sie zunächst keine Angaben machen, „weil das nicht hierher gehört“. Als Gericht und Verteidiger jedoch darauf bestanden, wollte sie die Beteiligten glauben machen, sie habe Liebesdienste nur in der Vergangenheit und außerdem nur sporadisch angeboten.

Daraufhin zückte der Angeklagte sein Handy und rief die aktuelle Homepage der Zeugin bei einem Escort-Service auf. Danach bedurfte es keiner weiteren Beweise mehr. Die Staatsanwältin zog ihre Anklage zurück und plädierte wie der Verteidiger auf Freispruch des Angeklagten. Die „sehr unglaubwürdige Zeugin“ habe keinerlei Beweise für ihre Anschuldigungen beibringen können.

Auch eine Haus- und Laptop-Untersuchung bei dem Angeklagten hatte keine belastenden Belege erbracht. Die Richterin folgte inihrem Urteil den Plädoyers und sprach den Beschuldigten frei. Auch sie sei von seinen vermeintlichen Taten nicht überzeugt.