Fristlose Kündigung: SWK spielen im Fall Gerd Mützenich auf Zeit

Gerd Mützenich siegt in letzter Instanz.

Krefeld. Der von den Stadtwerken Krefeld gefeuerte Geschäftsführer der Tochtergesellschaft EGK (Betreiber der Müllverbrennungsanlage), Dr. Gerd Mützenich, hat auch in letzter Instanz Oberwasser behalten.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Beschwerde der SWK gegen die vom Landesarbeitsgericht ausgesprochene Nichtzulassung der Revision (die WZ berichtete) zurückgewiesen.

Die Stadtwerke, vertreten durch eine Anwaltskanzlei von der Düsseldorfer Kö, hätten ihre Beschwerde nicht ausreichend begründet. Damit gilt der 61-Jährige als ungekündigt.

Gerd Mützenich war mit seinem Geschäftsführer-Kollegen Dirk Sievert (65) am 8. Februar 2010 fristlos entlassen worden. Vordergründig ging es um Schrottdiebstähle von EGK-Mitarbeitern zugunsten einer „Partykasse“, die die Chefs zwar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, nicht aber dem Vorstand der Muttergesellschaft mitgeteilt hatten.

Tatsächlich war das Verhältnis zwischen EGK- und SWK-Chefs schon vorher „angefressen“: Erstere wollten mit ihren Gewinnen nicht die Verluste ihrer Schwester EGN (hauptsächlich im Recyclinggeschäft tätig) ausgleichen. Das hatten im Dezember 2009 die SWK-Vorstände verlangt.

Doch auch mit der Erfurter Entscheidung ist der Rechtsstreit zwischen den SWK und Mützenich (Dirk Sievert ließ sich abfinden) nicht beendet. Die Stadtwerke spielen auf Zeit. Jetzt geht es ums Geld. Gerd Mützenich erklärte der WZ, dass er derzeit nur einen Teil seines Gehaltes unter Vorbehalt bekomme. Bis zur Pensionierung 2015 wären rund 1,2 Millionen Euro fällig.

Das Landesarbeitsgericht hatte den Streit ums Geld an das Landgericht Mönchengladbach verwiesen, in dessen Zuständigkeitsbereich Mützenich wohnt. Dessen Anwalt hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Mützenich hofft, dass es nach der Erfurter Entscheidung flott weitergeht.

„Ein normaler Arbeitnehmer wäre bei dieser Unternehmensstrategie völlig aufgeschmissen“, räumte der Ex-Geschäftsführer gegenüber der WZ ein. Eine Wiedereinstellung dürfte für beide Seiten undenkbar sein.

SWK-Sprecherin Dorothee Winkmann gab sich zurückhaltend: „Es ist nicht unsere Art, bei offenen arbeitsrechtlichen Aktivitäten über Mitarbeiter Auskunft zu geben.“