Tagesmütter sind Thema im Ausschuss

Drei Tagesmütter betreuen neun Kinder. Die Richtlinien dafür sind am Dienstag Thema im Jugendhilfeausschuss.

Erkrath. Neun Kinder toben jeden Tag um Daniela Koch herum. Die 30-Jährige ist jedoch nicht Mutter einer Großfamilie, sondern betreut Kleinkinder in der „Erkrather Zwergen-Villa“ — einer Großtagespflegestelle. Mit Michaela Pinske und Verena Tiedemann, die selbst vier und zwei eigene Kinder haben, betreut sie die Kleinen. „Zwischen sechs Monate und drei Jahre alt sind die Kinder. Sie kommen aus Erkrath, Hilden und Düsseldorf“, sagt Koch.

Ursprünglich haben die drei Frauen allein gearbeitet, erst vor knapp zweieinhalb Jahren haben sie sich zusammengetan und die „Zwergen-Villa“ an der Hochdahler Straße gegründet. 90 Quadratmeter mit Spielflächen, Schlafraum und Küche stehen den „Zwergen“ und ihren Betreuerinnen dort zur Verfügung.

„Das ist praktisch, wenn eine von uns krank ist oder Urlaub macht. Man kommt raus und arbeitet nicht zu Hause“, sagt Koch. Auch für die Kinder sei es schöner, mit vielen anderen Kindern den Tag zu verbringen.

In Erkrath wird fast jedes dritte Kind unter drei Jahren, das nicht zu Hause bleibt, von einer Tagesmutter betreut. So heißt es in der Kindergartenbedarfsplanung für 2012/13. Für die insgesamt 657 Kinder unter drei Jahren sind 170 Kitaplätze und 100 Plätze in der Tagespflege vorhanden — das sind 41,1 Prozent. Der Rechtsanspruch, dass für 35 Prozent der unter Dreijährigen Betreuungsplätze vorgehalten werden müssen, ist damit in Erkrath erfüllt.

Die Arbeit der Tagesmütter ist heute Abend Thema im Jugendhilfeausschuss: Die Richtlinien, die für die Tagespflege gelten und die im Sozialgesetzbuch verankert sind, wurden teilweise ergänzt und verändert und anschließend den Tagesmüttern und -vätern zwecks Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Sie fragen unter anderem, warum der Betreuungsvertrag mit der Tagespflege nur vom Jugendamt, nicht von den Eltern gekündigt werden kann, wünschen sich eine deutlichere Formulierung für die Kündigungsfrist von vier Wochen und eine sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Außerdem verlangen sie nach einer grundsätzlichen Klärung, ob die Tagespflegestelle Freiheit bei der Gestaltung von Schließungszeiten und Vertretungen hat oder ob das Jugendamt Rahmenbedingungen vorschreibt.

Jugendamtsleiter Uwe Krüger: „Die Änderungswünsche werden dem Ausschuss vorgestellt, anschließend gibt es eine endgültige Fassung der Richtlinien.“