Stadt will veraltete Satzung „anpassen“ Erkrath will Beiträge erhöhen

ERKRATH · Obwohl Straßenbaubeiträge seit Jahren in der Kritik stehen und einige Bundesländer sie schon ganz oder teilweise abgeschafft haben, will die Stadt Erkrath die von den Anliegern zu erhebenden Beiträge kräftig erhöhen.

 Schlaglöcher können für Anlieger in Erkrath eine teure Angeblegenheit werden.

Schlaglöcher können für Anlieger in Erkrath eine teure Angeblegenheit werden.

Foto: Blazy, Achim (abz)

Die Stadt plant dabei sowohl eine Anhebung der prozentualen Anteile an den Baukosten als auch eine Ausweitung der beitragspflichtigen Arten von Flächen. Die Fraktion der BmU hatte dazu eine kritische Mitteilung herausgegeben und eine öffentliche Diskussion angeregt.

Da die neue Beitragssatzung im Eilverfahren durch die Ausschüsse gebracht und schon in der Ratssitzung am kommenden Donnerstag verabschiedet werden sollte, trat die Politik nun auf die Bremse. Die Entscheidung wurde in den Juni nach der Landtagswahl 2022 vertagt. „In Kürze sollen die Erschließungskosten für Straßen in Erkrath deutlich zu Lasten der Anlieger erhöht werden. Der Zeitpunkt ist unverständlich“, schreibt BmU-Fraktionschef Bernhard Osterwind.

Konkret bezieht er sich dabei auf die Anwohner der Morper Allee, die durch das Hochwasser im Juli besonders stark geschädigt worden seien. „Nicht alle waren versichert und sollen in wenigen Jahren nun auch noch erheblich steigende Erschließungskostenanteile tragen? Das bei den sowieso steigenden Baukosten?“, fragt Osterwind in seinem offenen Brief. Allgemein kritisiert die BmU, dass scheinbar noch vor der Landtagswahl Grundsatzentscheidungen getroffen werden sollten, weil die Beitragspflicht in NRW abgeschafft werden könnte, wenn CDU und FDP im Mai ihre Mehrheit verlören.

Im Mobilitätsausschuss beantragte als erster Jan Wiertz (CDU) eine Vertagung der Diskussion bis nach der Landtagswahl. Was nicht passieren dürfe, sei, so Peter Knitsch (Grüne), dass Anlieger nach einer möglichen Abschaffung der Beitragspflicht noch bezahlen müssen, weil der Stichtag davor gelegen hatte. Die Verwaltung dagegen begründet ihren Vorstoß damit, dass die alte Beitragssatzung seit über 45 Jahren in Kraft sei und an die heutigen Bedingungen angepasst werden müsse.

Bisher hätten die Prozentsätze in Erkrath am unteren Rand des in der Mustersatzung NRW vorgegebenen Spielraums gelegen, nun sollten sie lediglich auf etwa den kreisweiten Durchschnitt angehoben werden. Hintergrund ist natürlich die angespannte städtische Haushaltslage. Durch eine Verringerung des städtischen Kostenanteils bei Straßensanierungen könnte der Haushalt entlastet werden. Dies sei durchaus gerecht, meint die Verwaltung. Künftig solle der durch Baumaßnahmen entstehende Vorteil für Anlieger präziser ermittelt und in Rechnung gestellt werden. Dieser bemesse sich im Wesentlichen daran, ob es sich um eine Anlieger- oder eine Hauptverkehrsstraße handele, die mehr von der Allgemeinheit genutzt werde. Im neuen Satzungsentwurf wurde zudem der Anlagenbegriff von „Erschließungsanlagen“ zu einem „straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriff“ erweitert, was dazu führt, dass zum Beispiel auch Maßnahmen an Parkplätzen, Wirtschaftswegen und „unselbständigen Grünanlagen“ beitragspflichtig würden.