Anklage: 17 Kinder missbraucht
Gericht: Am Donnerstag begann der Prozess gegen einen Monheimer. Unter den Opfern ist auch seine Tochter.
Monheim. Ein 43-jähriger Monheimer Familienvater steht seit Donnerstag vor dem Langenfelder Amtsgericht. Ihm wird vorgeworfen, in 17 Fällen Kinder sexuell missbraucht zu haben, darunter auch seine jetzt 20-jährige Tochter, die den Prozessbeginn als Nebenklägerin verfolgte.
Die Taten sollen zwischen 1996 und 2004 begangen worden sein. Der Angeklagte K. bestreitet sie, ließ durch seine Anwältin eine Erklärung verlesen. Er sähe sich als Opfer eines Rachefeldzuges seiner Tochter, die auch noch eine rege Fantasie habe. Die Tochter fühle sich um ihre Kindheit betrogen. Als Achtjährige habe sie, als die Mutter 1996 auszog, Aufgaben im Haushalt erfüllen müssen. Auch habe sie die Erziehung ihrer drei Brüder mit übernommen.
Bei der Hausdurchsuchung wurde auf dem PC des 43-Jährigen kinderpornografisches Material gefunden. Obendrein soll der Angeklagte im Badezimmer eine Mini-Kamera installiert haben, um "das Geschehen dort" am Computer verfolgen zu können.
1987 heiratete K., die Tochter wurde bald geboren. Ob das Kind der Anlass für die Hochzeit war, wollte der Vorsitzende Richter wissen. Er konnte sich nicht mehr erinnern.
Nach zehnjähriger Ehe kam es zur Trennung und Scheidung. "Das Leben änderte sich völlig", sagte der Angeklagte, der äußerlich einen unauffälligen Eindruck macht. Die Tochter übernahm Pflichten der Mutter - erst gerne, sie soll von ihrem Vater regelmäßig kleine Geschenke erhalten haben. Später allerdings äußerte sie den Wunsch, mit 18 Jahren unbedingt ausziehen zu wollen. Letztlich fehlte dafür das Geld. "Ich lasse mir schon was einfallen", soll sie daraufhin gesagt haben.
Da K. auch andere Mädchen - Freundinnen der Tochter und Kinder aus der Nachbarschaft - belästigt haben soll, wurde er angezeigt. Der Stein kam ins Rollen.
Wegen Schwächen in der Schule kam der gebürtige Monheimer im Alter von zehn Jahren in ein Heim nach Bayern. Anschließend machte er eine Lehre als Stahlbetonbauer. Mit 20Jahren kehrte er nach Monheim zurück, arbeitete etwa ein halbes Jahr im Lehrberuf und ging anschließend Gelegenheitsjobs nach. Überwiegend lebte er von staatlicher Hilfe.
Eigentlich ist das Amtsgericht in diesem Fall allerdings gar nicht zuständig. Darauf hatte der Vorsitzende Richter direkt zu Beginn hingewiesen. Doch das Landgericht hatte den Fall - vermutlich wegen Überlastung - abgelehnt. Hintergrund: Das Amtsgericht kann nur Strafen bis zu vier Jahren Haft verhängen. Bei einem nachgewiesenen 17-fachen sexuellen Missbrauch kann die Strafe jedoch höher ausfallen. Sollte der Angeklagte die Taten aber gestehen, könnte sich das strafmindernd auswirken, da man den Mädchen, die am zweiten Prozesstag am 20. November gehört werden sollen, die Aussagen nach einem Geständnis ersparen könne.
Der dritte Prozesstag ist für den 4. Dezember vorgesehen.