Baumberg: Mit dem Sturmgewehr zur Polizei
Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz – so lautete gestern der Vorwurf gegen einen 41-Jährigen im Amtsgericht Langenfeld.
Baumberg. Zwölf Stunden war er in Besitz einiger Waffen: zwei Pistolen, ein Revolver, ein Colt und ein Schrotgewehr waren dabei. Und dann war da noch ein G 3 - das ist nicht weniger als ein Sturmgewehr der Bundeswehr.
Diese Präzisionswaffe darf man selbst mit einem Waffenschein nicht besitzen. Sie fällt unter das Kriegswaffenkontrollgesetz. Daher war der 41-jährige Hartz-IV-Empfänger L. gestern Vormittag vor dem Amtsgericht Langenfeld angeklagt, dagegen verstoßen zu haben.
Der stämmige, dunkelhaarige L., der zur Tatzeit in Monheim lebte, nun aber in eine Nachbarstadt verzogen ist, besitzt nicht einmal einen Waffenschein. Und wie er angeblich in den Besitz der G3 gekommen war, ist kurios.
Er habe das Sturmgewehr in einer Garagenbox an der Baumberger Wilhelm-Leuschner-Straße gefunden und der Polizei helfen wollen, die zwielichtigen Gestalten, die die Waffen dort deponiert hatten, ausfindig zu machen. So schilderte der Angeklagte den Vorfall gestern dem Gericht.
Allerdings konnte er sich nicht mehr genau an die Fundstelle erinnern. Auch von den "zwielichtigen Gestalten" mochte er mehr nicht sagen. Nur den Tag des Fundes wusste L. noch genau: der 27. Oktober 2007. Am nächsten Morgen sei er dann zur Polizei gegangen, um das Sturmgewehr abgegeben. Die staunte nicht schlecht. Die anderen Waffen erwähnte er nicht.
Wie L. überhaupt von dem Versteck Wind bekommen hatte, blieb offen. Warum er die übrigen Waffen nicht auch abgeliefert hätte, wollte das Gericht wissen. Der Angeklagte musste schließlich zugeben, dass er die "kleineren Dinge" verkauft habe. Das Gericht fällte schließlich ein mildes Urteil: sechs Monate auf Bewährung.
Angeklagter L. nahm es mit Fassung. Normalerweise werden Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz mit einem Jahr Freiheitsstrafe und mehr geahndet. Doch L. ist nicht vorbestraft, der Fall wurde vom Gericht als minderschwer eingestuft. Irgendwie habe L. der Polizei ja auch geholfen, in dem er die Waffe abgegeben hatte. Sein Fehler war nur, dass er die G3 über Nacht besaß. Er hätte sie gleich abgeben sollen, so der Richter.