Hilden: „Wir schließen eine Klage nicht aus“

Stadtwerke-Verkauf: Das Rechtsgutachten zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wird in einem Gegengutachten überprüft.

Hilden. Die Beschlussvorlage des Bürgermeisters für die Ratssondersitzung zur Abstimmung über das Bürgerbegehren zum Teilverkauf der Stadtwerke zeigt nach Ansicht der Initiatoren deutlich auf, "wie weit Rat und Verwaltung in Hilden noch von einer bürgerfreundlichen Demokratie entfernt sind". Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens, Achim Hankel und Helga Schmidt, sowie ihre Unterstützer sehen in den Ausführungen einen Beleg dafür, "mit welchen juristischen Mitteln gearbeitet wird, um Basisdemokratie zu verhindern".

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen nun kurzfristig das Gutachten der Rechtanwältin Antje Wittmann von einem Verwaltungsrechtler prüfen lassen und ein Gegengutachten in Auftrag geben. Die Fachanwältin von der Kanzlei Baumeister in Münster war in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss gekommen, dass die Abgabefrist für die Unterschriftenlisten überschritten wurde. Außerdem sei das Bürgerbegehren unzulässig, weil die Kostendeckungsvorschläge nicht hinreichend seien. Dies soll ebenfalls überprüft werden.

Vom Ergebnis des Gegengutachtens hängt das weitere Vorgehen ab. "Eine Klage gegen die Nichtzulässigkeit des Bürgerbegehrens schließen wir dabei nicht aus", so Hankel und Schmidt. Bis zur Ratssondersitzung am 9. Juli werden sie entscheiden, "ob wir, um unsere Rechte und die Rechte der 3000Unterstützer wirksam zu schützen, beim Verwaltungsgericht Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die vorgesehene negative Beschlussfassung des Rates über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beantragen", so Hankel und Schmidt. Um eine langwierige gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine schnelle politische Entscheidung im Sinne der Bürger zu ermöglichen, fordern die Vertretungsberechtigten die Ratsvertreter auf, einen Ratsbürgerentscheid zu beschließen. Dann könnten die Hildener selbst über die Zukunft ihrer Stadtwerke entscheiden.