Jetzt entscheiden die Richter

Der Anwalt der Initiatoren des Bürgerbegehrens hat eine einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragt.

Hilden. Der Anwalt der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Teilverkauf der Stadtwerke hat am Montag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf die Anordnung einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Damit soll nach Angaben von Achim Hankel, einer der beiden Vertretungsberechtigten, erreicht werden, dass ein Richter prüft, ob die im Rechtsgutachten der Anwältin Antje Wittmann aufgeführten Argumente stichhaltig sind.

Die Anwältin aus Münster war zu dem Schluss gekommen, dass die rund 3000 Unterschriften des Bürgerbegehrens zu spät eingereicht wurden. Nicht zulässig sei das Bürgerbegehren auch, weil der Kostendeckungsvorschlag der Initiatoren nicht hinreichend sei.

"Jetzt müssen wir abwarten, wie die Richter am Verwaltungsgericht auf unseren Eilantrag reagieren", sagt Hankel. Der 47-jährige Bau-Ingenieur hofft, dass die Richter zu dem Schluss kommen, es sei kein so genanntes "kassatorisches Bürgerbegehren" gewesen.

Dabei wird ein Ratsbeschluss "kassiert". Und nur bei dieser Art von Bürgerbegehren muss von den Initiatoren eine Frist von drei Monaten nach dem entsprechenden Ratsbschluss eingehalten werden.

Ebenfalls "nur eine Rechtsmeinung" sei nach Ansicht Hankels die Feststellung der von der Stadt beauftragten Anwältin, dass der im Begehren aufgeführte Deckungsvorschlag (die Stadt behält 100 Prozent der Stadtwerke-Gewinne) nicht hinreichend sei. Dieses Argument soll in einem von den Initiatoren in Auftrag gegebenen Gegengutachten geprüft werden. Dessen Ergebnis erwartet Hankel in den nächsten Tagen.

In der Sondersitzung des Stadtrates am Dienstag wird eine Mehrheit von CDU, SPD, FDP und dUH voraussichtlich die Nicht-Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festlegen und anschließend in nicht-öffentlicher Sitzung den Verkauf von 49,9 Prozent der Hildener Stadtwerke an die Stadtwerke Düsseldorf beschließen.

Das könnten die Richter am Verwaltungsgericht allerdings noch verhindern. "Vom Tenor der Entscheidung hängt es ab, ob sie eine aufschiebende Wirkung hat", sagt dazu Gerd-Ulrich Kapteina, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf.

In die Entscheidung der Richter wird auch die Stellungnahme einbezogen, die die Stadt Hilden heute beim Verwaltungsgericht einreichen soll. Danach beabsichtigt das Gericht "zu einer raschen Entscheidung zu kommen", so Kapteina.

Ob dies bis Ratssitzung am Dienstag der Fall sein wird, konnte der Vorsitzende Richter nicht bestätigen. In der Vergangenheit habe sich nach seinen Worten das Gericht aber immer bemüht, vor einer Ratsentscheidung zu entscheiden.