Landgericht Düsseldorf Zur Berufung nicht erschienen, jetzt wartet das Gefängnis
Monheim · Andrej W. ist zu seinem Berufsverfahren nicht erschienen und muss jetzt auch die Gerichtskosten tragen.
(schk) Andrej W. hätte es selbst in der Hand gehabt, durch seine Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf eine gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe zu vermeiden und eventuell mit einer Bewährungsstrafe zunächst auf freiem Fuß zu bleiben. Allerdings ist der 43-jährige deutsche Staatsangehörige mit russischem Migrationshintergrund, der in Monheim lebt, zum Prozesstermin am 4. Januar 2024 vor der kleinen Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Baumeister nicht erschienen.
Andrej W. war vom Amtsgericht Langenfeld mit Urteil vom 22. August 2023 wegen Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hatte bei der Strafe eine Bewährung verneint. W. war aus diesem Grund in die Berufung gegangen. Hintergrund des Langenfelder Urteils war ein Sachverhalt, der sich am 22. Juni 2022 an der Einmündung Krummstraße/Alte Schulstraße in der Monheimer Altstadt zugetragen hatte. Die Tatsache, dass die zur Last gelegte Tat vier Monate nach dem kriegerischen Überfall Russlands auf die Ukraine stattgefunden hatte, gab dem Sachverhalt eine zusätzliche politische Brisanz, die vermutlich das Gericht veranlasst hatte, ein Exempel zu statuieren und von einer Bewährungsstrafe abzusehen. Am Tattag bemerkte W., wie unbekannte Personen die Dachbox eines PKW beluden. Anhand des Kfz-Kennzeichens hatte W. diese als Ukrainer identifizieren können. Mit Aussprüchen wie „Die Ukraine ist kein Staat“, „Die Ukrainer sind keine Nation“, „Ihr seid keine Menschen“, „Ich breche Euch die Beine“ und „Ich zünde Euer Auto an“ überzog W. die Ukrainer.
In der Berufungsverhandlung konnte Richterin Baumeister zwar noch die beiden Schöffen vereidigen, doch dann war die Verhandlung nach einer 15-minütigen Wartezeit und der Feststellung, dass W. ordnungsgemäß geladen wurde, bereits beendet. Der Rechtsanwalt von Andrej W. Erkan Görgülü bestätigte, dass er mit dem Angeklagten am 27. November 2023 noch Kontakt gehabt habe und bei der Gelegenheit von der am 23. November zugestellten Ladung erfahren und auch eine Uhrzeit für eine Verabredung vor der Verhandlung vereinbart habe. Seine Bemühungen, den Angeklagten kurzfristig telefonisch zu erreichen, blieben ohne Erfolg. Bereits in den vergangenen Tagen seien Kontakte über Betreuerin sowie Bewährungshelferin schwierig. Vermutlich habe W., der gravierende Alkoholprobleme hat, einige schwere Tage hinter sich, vermutete Görgülü. Abschließend beantragte die Staatsanwaltschaft, die Berufung wegen Nichterscheinens des Angeklagten zu verwerfen. Dem Antrag schloss sich das Gericht an. Auf Andrej W. kommen jetzt die vom Amtsgericht Langenfeld verhängte sechsmonatige Freiheitsstrafe zu und er muss die Kosten des Berufungsverfahrens zahlen.